Full text: Die Wasserversorgung in Bayern nach dem Stande vom 1. 1. 1928

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Im Gesamtbilde zeigt die Erhebung folgenden Stand der Wasserversorgung 
n den acht Regierungsbezirken und im ganzen Land: 
Regierungs- 
bezirk 
Oberbayern. . . 
Niederbayern . . 
Pfalz 4 . 4 + 
Oberpfalz . . . 
Oberfranken . . 
Mittelfranken . . 
Unterfranken . : |; 
Schwaben : . I 
Staat 
ganz 
mit .... 
Wohn- . 
Orte | gebäuden | Ein- 
bzw. |wohnern 
Anwesen 
Jurch Wasserleitung versorgt!) 
_ teilweise 
__mit.... 
Wohn- f 
gebäuden Ein- 
bzw. |wohnern 
Anwesen 
5908 | 
46,2 
3.935 
33,8 
817 
55,0 
L 402 
26,8 
1290 
35,2 
593 
20,2 
619 
34,7 
2725 
4,9 
17284 | 
305 
92.225 
52,4 
26 505 
28,7 
98 144 
68,3 
33 709 
38,4 
54 720 
51,1 
56 005 
48,3 
64 079 
53,6 
59118 
46,1 
484 500 
489 
‚1148 626 
68,2 
211 906' 
28,0 
598 981 | 
75,0 
271 583 
43,2 
452 947 
59,8 / 
677 728 
67,9 
463 423 
60,8 
370 381] 
43,1 
4 295 575| 
58.2 
3.066 
23,9 
3332 
28,6 
198 
13,3 
1265 
24,0 
998 
27,8 
655 
22,8 
392 
22,0 
779 
18,5 
10 685 
244 
61 894 
35,1 
61 993 
55,6 
25 300 
17,6 
30 760 
85,0 
33 745 
81,5 
31 817 
27,4 
28 850 
24,1 
54 248 
42,4 
328 607 
33.2 
405 158 
24,0 
104 942 
53,6 
130 957 
14,1 
215 831 
34,8 
200 220 | 
26,4 1 
174 333 ! 
17,4 
156 534 . 
20,5 
412880} 
48,0 
2 100 855 | 
985 
Ohne Wasserleitung ') 
Orte 
mit .... 
 Wohn- . 
| gebäuden ! KEin- 
bzw. wohnern 
Anwesen —_ 
3818 | 22048 130982 
29,8 12,5 7,8 
4871 | 23112 188921 
87,6 20,7 18,4 
471 | 208308 101817 
81,7 14,1 10,9 
2607 | 23826 141 776 
49,4 26,6 22,5 
1880 | 18630 ! 104348 
37,6 17,4 18,8 
1692 28288 | 146397 
57,5 24,3 14,7 
774 26652 | 142787 
48,8 22,8 18,7 
694 14729 | 76186 
16,5 11,5 8,9 
15807 | 177038 | 983164 
36.1 17,9 13,3 
Rund */z der bayerischen Bevölkerung wohnen darnach in Orten, die vollständig, 
und ?/z in Orten, die teilweise durch Wasserleitung versorgt sind. Die Einwohnerzahl 
Jlerjenigen Orte, welche keine Wasserleitung haben, beträgt nicht ganz */z der bayerischen 
Bevölkerung. Der Stand der Wasserversorgung in Bayern darf hiernach als weit vorge- 
geschritten bezeichnet werden. 
Die Wasserversorgung in den einzelnen Teilen Bayerns ist natürlich wesentlich durch 
lie örtlich verschiedenen natürlichen Voraussetzungen der Wassergewinnung bedingt, aber 
auch von der Bevölkerungsdichte und Siedlungsweise, vom Vorhandensein großer Städte 
und von anderen Umständen beeinflußt. Faßt man zunächst die ganz durch Wasser- 
leitungsanlagen versorgten Orte ins Auge, so steht, gemessen an der Zahl der 
versorgten Einwohner, an erster Stelle die Pfalz, die auch von allen Kreisen Bayerns am 
Jichtesten bevölkert ist. Ziemlich nahe kommen ihr Oberbayern und Mittelfranken, bei denen 
natürlich die Städte München und-Nürnberg ganz erheblich ins Gewicht fallen. Hierauf 
folgen Unterfranken und Oberfranken, mit erheblichem Abstande sodann die Oberpfalz und 
Schwaben. Die geringste Ganzversorgung weist Niederbayern auf. Jedoch bilden, wie bereits 
dargelegt, die Feststellungen über die Anzahl der Wohngebäude wie auch der Einwohner der- 
jenigen Orte, welche ganz, teilweise und nicht durch Wasserleitung versorgt sind, noch keine 
genügende Handhabe für die Beurteilung des tatsächlichen Umfanges der Wasserversorgung. 
Erst die später folgenden Zusammenstellungen über die Hausanschlüsse in den teilweise 
durch Wasserleitung versorgten Orten werden hierüber genaueren Aufschluß ermöglichen. 
Das Verhältnis zwischen Einzelortsversorgung und Mehrortsversorgung 
ist nicht in ‘allen Regierungsbezirken gleichmäßig. Was zunächst die ganz durch 
Wasserleitungsanlagen versorgten Orte betrifft, so werden in Oberbayern, in 
der Pfalz, in der Oberpfalz und in Mittelfranken mehr Anwesen und Einwohner durch 
Leitungsnetze versorgt, die sich auf mehrere Orte erstrecken, als durch solche, die nicht 
über die betreffende Ortschaft hinausgreifen. In Niederbayern und in Schwaben ist es 
umgekehrt. In Oberfranken besteht annähernd gleiches Verhältnis. In Unterfranken 
1!) Die unter den absoluten Zahlen stehenden Verhältniszahlen zeigen den entsprechenden prozen- 
*ualen Anteil an der Gesamtzahl der Orte, Wohngebäude bzw. Anwesen und Einwohner des betreffenden 
Regierungsbezirks bzw. des Landes.
	        
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