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tun, werde ich durch Klage gegen Sie Zwangsvollstreckung herbei-
führen‘. Nun finden wir aber gerade diese „Normalform‘“ des An-
spruchkörperlichen, in welcher zwei Sätze durch „und wenn‘“ oder
„Sonst‘‘ verbunden werden, im Gegebenen verhältnismäßig selten, viel-
mehr gewöhnlich andere „Formen“, So finden wir sehr häufig als
Anspruchkörperliches nur einen Satz, welcher sich als zweifache
Behauptung, nämlich als einschließende Behauptung des „Eigen-Wunsch-
bzw. Furcht-Gedankens‘‘ und als eingeschlossene Behauptung dcs „„Ander-
Soll-Gedankens‘“ darstellt, wie etwa in den Beispielen: „Ich wünsche,
daß Du mir ein Glas Wasser bringst‘ oder „Ich wünsche, daß Sie das
Zimmer verlassen‘‘ oder „Ich wünsche, daß Sie mir den Betrag von
2000 Kronen zurückzahlen‘. Diese gegenüber der „Normalform“ ver-
kürzte Form wird vom Ansprucherheber immer dann gebraucht, wenn
er annimmt, daß dem Anspruchadressaten die Empfänglichkeit für den
entsprechenden der eingeschlossenen Behauptung gemäßen Glauben zu-
gehört, der Anspruchadressat also schon aus der Behauptung des
„Eigen-Wunsch- bzw. Furcht-Gedankens‘ und besonderen von ihm ge-
wußten Umständen erkennen wird, daß der Ansprucherheber ihm auch
noch einen Soll-Gedanken zugehörig machen will. Wieder eine andere
Form von Anspruchkörperlichem ist jene, welche sich von der Form:
„Ich wünsche, daß Du mir ein Glas Wasser bringst‘ dadurch unter-
scheidet, daß sich in ihr die Worte: „Ich beanspruche von Ihnen ...“,
„Ich bitte Sie...“, „Ich befehle Ihnen...“ finden. Wenn zunächst
jemand vorhat, einem Anderen gegenüber Etwas zu behaupten und
weiß, daß dem Anderen die Empfänglichkeit für den entsprechenden
Behauptungsglauben noch nicht zugehört, so setzt er seiner Behaup-
tung die Worte: ‚Ich behaupte, daß ...‘ voran, er sagt also z. B. nicht:
„Es wird regnen‘‘, sondern: „Ich behaupte, daß es regnen wird‘, In
solchem Falle liegen aber zwei Behauptungen vor, da mit den Worten:
„Ich behaupte‘ behauptet wird, daß dem Redenden der Gedanke zu-
gehöre, „daß er einen folgenden Satz in Behauptungs-Absicht bilden
werde‘‘, während mit den Worten „daß es regnen wird‘, behauptet
wird, daß dem Redenden der Gedanke zugehöre, „daß es regnen
wird“, Die beiden Bezeichnungskörperlichen „Ich glaube, daß es
regnen wird“ und „Ich behaupte, daß es regnen wird‘ haben also
einen je anderen Sinn, da mit dem ersteren Bezeichnungskörperlichen
nur ein Gedanke bedeutet wird, während mit dem zweiten Bezeich-
nungskörperlichen zwei Gedanken bedeutet werden, so daß also das
erstere Bezeichnungskörperliche nur einen Satz darstellt, während
das zweite Bezeichnungskörperliche zwei in besonderer Weise ver-
bundene Sätze darstellt. Die Meinung, daß diese beiden Bezeichnungs-
körperlichen einen und denselben Sinn haben, und je einen Satz dar-
stellen, kann nur entstehen, wenn man übersieht, daß „Glauben“ eine