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= VIII. Kapitel.
„Mehrere an einen Adressaten gerichtete unselbständige Verhalten-
Werbungen“ liegen vor, wenn eine und dieselbe Verhalten-Werbung
von mehreren Werbern an einen und denselben Adressaten gerichtet
wird und jeder der Werber weiß, daß seine Verhalten-Werbung nur
als eine mit den anderen Verhalten-Werbungen wirkende Bedingung
besonderes Verhalten des Adressaten veranlassen wird. Jede „unselb-
ständige Verhalten- Werbung“ können wir auch eine „Verhalten-
Mit-Werbung‘“ nennen, und jede ‚„Verhalten-Mit-Werbung“ hat als
wirkende Bedingung ein Wollen besonderer Seele, durch eine besondere
Verhalten-Werbung die mit-wirkende Bedingung dafür abzugeben,
daß dem Adressaten ein besonderer Verhalten-Seelenaugenblick zuge-
hörig wird, für dessen Gewinn durch jenen Adressaten auf jenes Ver-
halten des Adressaten gerichtete Verhalten-Werbungen anderer Menschen
die anderen mit-wirkenden Bedingungen abgeben werden. Jeder „un-
selbständige Verhalten-Werber“ („Verhalten-Mit-Werber“)
weiß in seinem „Seelenaugenblicke unselbständiger Ver-
halten-Werbung“, daß er nur Inhaber einer „unselbständigen
Geltungs-Macht“ ist, also dem Adressaten seiner Verhalten-Werbung
sin besonderer Verhalten-Seelenaugenblick nicht durch seine Werbung
allein, sondern nur durch seine Werbung und andere gleichgerichtete
Werbungen zugehörig gemacht werden kann. Da „Verhalten-Mitwerber“
an einen Adressaten stets Verhalten-Werbungen richten, die alle als
mit-wirkende Bedingungen für ein und dasselbe Verhalten des Adres-
saten gewollt sind, können wir das identische Allgemeine einer Gesamt-
neit von Verhalten-Mit-Werbungen, mit welchen allen auf ein und das-
selbe Verhalten des Adressaten dieser Verhalten-Mit-Werbungen gezielt
wird, auch eine „Verhalten-Gesamt-Werbung“ („Gesamt-An-
spruch“ oder „Gesamt-Antrag“) nennen. „Verhalten-Mit-Wer-
ber-Gesamtheit“ („Gesamtheit unselbständiger Verhalten-
Werber‘) nennen wir jede besondere Mehrheit von Menschen, welche
an einen Adressaten eine „Verhalten-Gesamt-Werbung“ richtet, „Ver-
halten-Gesamt-Werbungs-Adressaten‘“ nennen wir den Adres-
satten jeder „Verhalten-Gesamt-Werbung“. Im Gegebenen finden sich
zahlreiche Arten von ‚,Verhalten-Gesamt-Werbungen“ und zu einer
„ Verhalten-Gesamt-Werbung“ kommt es immer dann, wenn mehrere
Seelen den Gedanken haben, daß einer besonderen Seele nicht durch eine
Verhalten-Werbung eines besonderen Werbers, sondern nur durch
gleichgerichtete Verhalten-Werbungen mehrerer besonderer Verhalten-
Werber ein besonderer Verhalten-Seelenaugenblick zugehörig gemacht
werden kann. Die „Verhalten-Gesamt-Werbung“ ist aber nur eine be-
sondere Art der „Gesamt-Behauptung“. Eine „Gesamt-Behaup-
tung“ liegt immer vor, wenn mehrere Behauptende an einen und den-
selben Adressaten Behauptungen richten, die alle auf ein und dieselbe