Full text : Die drei Nationalökonomien

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zemeines und Besonderes sich für die Anschauung und nicht den
Begriff möglichst durchdrungen zeigen.“ 5
Wir aber, die wir Geistwissenschaft treiben wollen, müssen hindurchzusteuern
 versuchen zwischen der naturwissenschaftlichen
‘nomothetischen) Denkweise, die dem Geist nicht gerecht wird und
allem Historismus, Deskriptivismus, Irrationalismus, Romantizismus,
die sämtlich unserem wissenschaftlichen Bedürfnis nicht Genüge
hun.

Welchen Kurs wir halten müssen, um Szylla und Charybdis
zleicherweise zu vermeiden, werden die folgenden Kapitel zeigen.
Leicht läßt sich
3. der Teleologismus als Abweg nachweisen, der vom Ziel einer
sinnvoll aufgebauten Geistwissenschaft abführt. Auf ihn sind manche
zeraten, die den Spuren Rudolf Stammlers gefolgt sind. Vielleicht
liegt hier nur ein Mißverständnis vor.
Der sehr richtige und sehr wichtige Grundgedanke des Stammlerschen
 Buches, das ich oben schon als eines der bahnbrechenden Werke
der neuen geistwissenschaftlichen Richtung rühmend hervorgehoben
habe, ist der: daß alles menschliche Tun in der Gesellschaft auf einer
„Ordnung“ beruht, das heißt also geregeltes Tun ist. Daß cs unzweckmäßig
 ist, wie es Stammler will, allen ‚,Inhalt‘“ des Gesellschaftslebens
 als „Wirtschaft‘““ zu bezeichnen, daß es sich vielmehr
empfiehlt, die Sphäre der „Wirtschaft“ als besonderen Bereich abzugrenzen,
 sagte ich schon. (Siehe oben S. 6.)
Aber das steht hier nicht in Frage, wo es sich vielmehr darum
handelt, die Folgerung abzulehnen, die Stammler aus seiner Grundthese
 für die Wahl der Forschungsweise in den Kulturwissenschaften
zieht. Diese könne nämlich, so meint er, niemals die „kausale‘‘, sonlern
 müsse die „tieleologische‘“ sein. Das heißt: der Gesellschaftsforscher,
 etwa der Nationalökonom, könne die Erscheinungen niemals
ünter der Kategorie von Ursache — Wirkung, sondern immer nur
anter der von Mittel — Zweck ordnen. Er begründet seine Ansicht
eben mit dem Hinweis auf die „Geordnetheit‘“ des menschlichen
Handelns. Dieses unterstehe also stets einer bestimmten Ordnung,

59 |K Tröltsch. Ges. Schriften, 3, 293.
            
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