327
betrachtet und Betrieb mit Unternehmung gleichsetzt, und diejenige,
die unter die ‚„Betriebswirtschafislehre‘““ „alle auf Kostenersatz
und Einkommenserzielung abgestellten produzierenden Wirtschaften‘
einbegreifen will. Die Anhänger dieser Richtung sind es,
die in Deutschland seit 1919 auch die Firma geändert haben und
ihre Disziplin jetzt „Betriebswissenschaft“ genannt wissen wollens!,
just um nicht in den Verdacht zu kommen, daß sie eine „Profitlehre“
vortragen. Sie bilden heute wohl die Mehrzahl der Privatwirtschaftslehrer:
2. die Staatswirtschaftslehre, unter dem Namen der Finanzwissenschaft
bekannt, und — seltsamerweise — gerade im Begriffe,
sich aus einer Kunstlehre in eine Wissenschaft zu wandeln;
3. die (praktische) Volkswirtschaftslehre, ein Sammelsurium
von allerhand Vorschlägen zur „Verbesserung“ der Volkswirtschaft
ohne das einigende Band einer richtunggebenden praktischen Idee.
Üblicherweise wird, namentlich in deutschen Lehrbüchern und Vorjesungen,
diese dritte Wirtschaftiskunstlehre — und nur sie — mit
der Wirtschaftswissenschaft, die wir als Nationalökonomie bezeichnet
haben, zu einem „System“ zusammengefügt. Dagegen wäre sachlich
nur dieses einzuwenden: daß ein wissenschaftliches „System“
niemals durch die Vereinigung zweier völlig wesensfremder Wissensgebiete
herauskommen kann. Eine Einheit kann man schon herstellen.
Aber nur dadurch, daß man die Disziplinen nach ihrer rein
praktischen Zusammengehörigkeit ordnet. Wie man etwa ein „Handbuch
der Medizin“ schreiben kann, in dessen erstem Teile die Wissenschaften
Anatomie, Physiologie usw., in dessen zweitem Teile die
Kunstlehren Chirurgie, innere Medizin, Kinderheilkunde usw. abgehandelt
werden. Nur müßte man dann in unserem Falle schon
alle Wirtschaftskunstlehren einbeziehen. Man bekäme dann einen
„theoretischen‘“ und einen „praktischen“ Teil der Lehre von der
Wirtschaft (wobei der theoretische‘ Teil den empirischen einschließen
müßte: das Verwirrende ist, daß Theorie zwei Gegensätze
31 Siehe die Ilehrreiche Besprechung des Buches von Wilhelm Rieger,
Einführung in die Privatwirtschaftslehre, 1928, durch Ernst Walb in der Zeitschrift
für handelswissenschaftliche Forschung, a2. Jahrg. Heft XI. 1928.