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Man könnte sagen, daß beiden die Idee des Universalismus zu-
grunde liegt. In beiden Fällen sind die einzelnen Glieder nicht jedes
für sich auf die letzten Werte und Prinzipien bezogen, wie es dem
modernen Individualismus entspricht, „der jedem auf eigene Weise
unmittelbaren Anteil am Sinne des Ganzen geben will“, also ohne
Vermittlung eines Standes oder eines Amtes. Vielmehr bedarf es der
„Vermittlung eines Ganzen, in dera die einzelnen Glieder äußerlich
architektonisch verbunden sind und an dem sie nur in sehr abge-
stufter, quantitativer Weise teilhaben‘“3. Der Grundgedanke eines
Totum perfectionale, Gott, das durch „Ausgliederung“ ein Teilganzes
aus dem anderen entläßt und dadurch die Welt schafft, führt also
in soziologischer Betrachtung mit Notwendigkeit zu der ständischen
Gliederung und damit auch zu der ständisch gegliederten Wirtschaft
als der „richtigen“ Wirtschaft.
Die verschiedenen Berufe, in denen die dem einzelnen angemessene,
wirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt wird, stehen in einer verschiedenen
Entfernung zu Gott: sie bauen sich in Gestalt einer Pyramide auf,
worin die ständische Verfassung zutage tritt. Die Achsendrehung, die
Luther vornahm, bestand darin, daß er die Berufsidee demokrati-
sierte, indem er die Notwendigkeit einer ständischen Schichtung leug-
nete und jeden Beruf gleich nahe zu Gott erklärte. Hatte Thomas die
Gesellschaft im Bilde einer Pyramide gesehen, so sah sie Luther in
Gestalt einer Kugel, während dann Kalvin die Berufsidee völlig
über Bord warf und jede Arbeit des einzelnen als Gott wohlgefällig
anerkannte, sofern sie nur erfolgreich war. Das Bild, in dem er die
Gesellschaft sah, 1äßt sich etwa in der Gestalt von Linien vorstellen,
die von jedem einzelnen unmittelbar auf Gott zulaufen.
Die „richtige‘“ Wirtschaft, wie sie die Scholastiker sahen, ruht als
auf ihrer festesten Grundlage, auf dem Privateigentume, das wie
folgt naturrechtlich begründet wird: „Manifestum est quod homo
indiget, ad suam vitam aliis animalibus et plantis. Sed natura neque
dimittit aliqguid imperfectum, neque facıt aliquid frustra. Ergo mani-
festum est quod natura fecit animalia et plantas propter hominem.
Sed quando aliquis acquirit id quod natura propter ipsum fecit, est
3 E. Tröltsch, a. a. O. S. 279. Vgl. auch S. 2976£,