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nur eine Wirkung a tergo annimmt, dann ist allerdings die
ckweisung der Kausalitätskategorie durch einen Geistwissentler
durchaus berechtigt. Aber es kann sich doch für uns selbst-‚ändlich
nur um die sogenannte „psychische“ Kausalität, um
anexus finalis, nicht um den nexus effectivus handeln, wie soh
zu zeigen sein wird. ;
dann kann ich dem verehrten Kollegen den Vorwurf nicht ’erm,
daß er einen — sagen wir einmal: ungewöhnlichen — Gebrauch
den Begriffen Sachgrund und Erkenntnisgrund macht, der, soch
sehe, einen wesentlichen Teil der Schuld an seiner irrtümh
Auffassung trägt. Wir lesen hier über die Bedeutung der
icht von Waterloo als „Ursache‘“ des Zusammenbruchs der naposchen
Herrschaft folgendes®*: „,Ursache‘ heißt hier in Wahrnur:
Grund für ein sinnvoll zusammenhängendes staatliches
;) Handeln, also ( !) Begriffsgrund, nicht Kausal- oder Realgrund,
logischer Grund für die Handlungen Napoleons etwa für die
orlage der Krone nach der Schlacht; oder: logischer Grund für
Imgliederung im Staatensystem Europas.“ Die Sache liegt aber
wohl so: die Schlacht von Waterloo ist einerseits zweifellos der
enntnisgrund‘“ für die beschriebenen Ereignisse; andererseits
‘der Anlaß für den Entschluß Napoleons, die Kaiserkrone niederen.
Dieser Entschluß ist aber der Sachgrund, das heißt die
iche für die tatsächlich erfolgte Niederlegung der Krone. Wie
denn diese Niederlegung sonst zustande kommen, wenn nicht
ittels eines sehr realen Handelns, das motiviert ist?!
© letzten Gedankengänge haben uns schon an die Frage nach
\rt der Verursachung im Bereiche des Kulturgeschehens heranırt.
Bei der Wichtigkeit des Problems will ich noch etwas ausicher
die richtige Auffassung begründen.
sachen, das heißt treibende, wirkende Kräfte sind für uns die
ve menschlichen Handelns und nur diese. Niemals dürfen
ıns dazu verführen lassen, die Kausalreihe hinter diese Motive
;kzuverfolgen. Diese: Zurückverfolgung. ist bei vielen Kulturhern,
insonderheit. Nationalökonomen, sehr beliebt und gilt
Dihm. Spann, Kategorienlehre. 5. 13.
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