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Die „richtige‘“ Wirtschaft enthält aber nach Fichtes Meinung folgende
Bestandteile:
1. das Privateigentum, das — a priori — wie folgt begründet
wird: „Die Person hat das Recht zu fordern, daß in dem
ganzen Bereich der ihr bekannten Welt alles bleibe, wie sie
dasselbe erkannt hat, weil sie sich in ihrer Wirksamkeit nach
ihrer Erkenntnis richtet, und sogleich desorientiert und in dem
Laufe ihrer Kausalität aufgehalten oder sie anders an dem Resultat,
als die beabsichtigte, erfolgen sieht, sobald eine Veränderung
darin vorfällt.‘‘ „Das Eigentum eines bestimmten
Gegenstandes... gilt... nur für diejenigen, die dieses Eigentumsrecht
unter sich anerkannt haben ...‘“44;
2. das staatliche Regal der Bergwerke und Forsten;
3. eine „gebundene‘“ Wirtschaft, wir würden sagen: eine Planwirtschaft
auf wesentlich handwerklicher Grundlage; in dieser
Planwirtschaft sind vorgesehen:
a) eine Zunftordnung: „Der Regent... muß berechnen, wieviel
Personen von jeder Hantierung leben können, aber
auch wie viele nötig sind, um die Bedürfnisse des Publikums
zu befriedigen. Können nicht alle leben, so hat sich
der Staat verrechnet: er muß ersetzen oder den einzelnen
andere Nahrungszweige verweisen.‘ „Das Recht, Kaufmannschaft
zu treiben, wird einer bestimmten Anzahl von
Bürgern, die der Staat zu berechnen hat, ausschließend als
ihr Eigentum im Staate zugestanden‘‘;
b) Bestimmungen über Höchstpreise;
c) tunlichste Abschließung von auswärtigen Staaten und das
staatliche Handelsmonopol #6.
Dieses Programm wird im „Geschlossenen Handelsstaat‘“ weiter
ausgeführt.
Der Fall Hegel ist verwickelter. Eine so reinliche Scheidung
zwischen der Sein- und Sollsphäre wie die beiden „Aufklärer‘‘ nimmt
4 J. G. Fichte, Naturrecht. 1796/97. $$ ır III, x2 VII 2.
45 J, Fichte, a. a. O0. $ 19 B. D. E.