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das Gesagte natürlich für diejenigen Werturteile, die in historisch
geoffenbarten Religionen, also im Bereiche der katholischen Religion
in der lex divina positiva, ihre Wurzeln haben. Die „Wahrheit“ gött-
licher Offenbarungen mit Verstandskategorien beweisen wollen, ist
Vermessenheit. Die Dogmatik, zu deren Bereich die Erörterung der
religiösen Wahrheiten und somit auch der religiös verankerten Werte
gehört, ist ebenso wissenschafts-transzendent. wie die Metaphysik.
In der meist sehr oberflächlich geführten Erörterung über „Wert-
urteile” in der Nationalökonomie, deren Berechtigung, ich wieder-
hole es, ich einstweilen gar nicht prüfen will, sollte nun wenig-
stens diese Einsicht nicht länger unbeachtet bleiben: daß Werte und
damit auch Urteile über Werte außerhalb des Bereichs des
Erfahrungswissens und des Evidenzwissens liegen, viel-
mehr der Sphäre philosophischer (oder religiöser) Erkennt-
nis angehören, .
Damit ist aber auch der Artcharakter der richtenden National-
ökonomie bestimmt: es handelt sich bei ihr nicht um Wissenschaft,
sondern um Metaphysik (die eigene des Autors oder eine erborgte),
wenn nicht gar um Religion. Worauf es mir in diesem ganzen Ab-
schnitt ankam, ist die scharfe Herausstellung dieser Eigenart der
richtenden Nationalökonomie. Im Interesse gedanklicher Sauberkeit
müssen wir endlich diese „untreue Vermischung“ zweier völlig von-
einander verschiedenen Erkenninisweisen aufgeben. Was jetzt noch
so häufig in unseren nationalökonomischen Lehrbüchern und so-
genannten Systemen geboten wird, ist eine unerträgliche Durchein-
andermanschung artverschiedener Dinge, ist eine unleidliche Stil-
mischung, wie wir sie in dem Salon eines Parvenus anzutreffen ge-
wohnt sind.
Um wie verschiedene Dinge es sich bei Metaphysik und Wissen-
schaft handelt, werden wir erst ganz einzusehen vermögen, wenn wir
nun im folgenden die Denkweise der wissenschaftlichen National-
ökonomie kennenlernen.