Metadata : Einführung in die Kriegswirtschaftslehre

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Wir  sahen,  daß  das  Moratorium  vor  allem
auch  dazu  dient,  die  Gesamtheit  der  von  allen
Banken  gewährten  Kredite  nicht  plötzlich  zu  reduzieren. ­
  Wenn  also  dieser  Kaufmann  etwa
10.000  Kronen  benötigt,  so  würde  es  sich  darum
handeln,  zu  bewirken,  daß  sie  den  Schuldnern
nicht  gekündigt  werden  müssen.  Dies  kann  in
der  Weise  etwa  erfolgen,  daß  die  Zahlung  an  den
Rohstofflieferanten  nicht  in  Noten  oder  Metallgeld ­
  erfolgt,  sondern  nur  durch  Ueberschreibung
in  den  Büchern  der  Bank.  Dem  Rohstofflieferanten ­
  müßte  eventuell  ein  neues  Konto  eröffnet
werden.
Man  könnte  sich  aber  auch  denken,  daß
alle  großen  Banken,  die  Notenbank  an  der  Spitze,
ein  Konsortium  bilden,  das  für  alle  Einlagen  gemeinsam ­
  haftet  und  Ueberweisungen  von  Konto
zu  Konto  zuläßt,  mit  der  ausdrücklichen  Bestimmung, ­
  daß  eine  Barabhebung  nicht  erfolgen  darf.
Das  heißt,  das  Moratorium  würde  nur  insoferne
Geltung  haben,  als  man  diesem  Banksystem  Geld
entziehen  will,  nicht  aber  insoweit
man  innerhalb  des  Banksystems
Girozahlungen  leistet.  Es  würde  gewissermaßen ­
  nur  Schecks  zur  Verrechnung,  nicht
aber  Schecks  zur  Barabhebung  ausgestellt  werden
dürfen.  Die  Gesamtheit  der  Gelder,
welche  bei  dem  Banksystem  als
Einlagen  vorhanden  sind,  bliebe
konstant.  Wenn  jeder  verpflichtet  wäre,
solche  Zahlungen  anzunehmen  und  sich  die  zwangsweise ­
  Eröffnung  eines  Kontos  gefallen  lassen
müßte  —  da  ja  nicht  jeder,  dem  gezahlt  wird,
bereits  Kontoinhaber  sein  würde  —  und  der  Staat
diese  Zahlungen  mit  seiner  Autorität  deckt,  hätten
wir  es  mit  staatlich  organisiertem  uneinlöslichem ­
  Girogeld  zu  tun.
Erfahrungen  dieser  Art  hat  man  im  Jahre
1907  während  der  nordamerikanischen  Krise  gemacht, ­
  die  auch  wir  zu  spüren  bekamen.  Damals
schloß  sich  eine  Gruppe  von  Banken  zusammen
und  schuf  ein  Garantiesystem,  welches  eigene
Zertifikate  ausgab.  Während  aber  dieses  uneinlösliche ­
  Girogeld,  das  als  Privatgeld  zu  bezeichnen ­
  wäre,  nur  unvollständig  mit  Metall  gedeckt
war,  —  der  Rest  war  durch  die  Forderungen  der
Banken  gedeckt  —  gab  es  im  17.  Jahrhundert
bei  der  Bank  von  Amsterdam  vollständig  mit
Metall  gedecktes,  uneinlösliches  Girogeld.  Wer
Wechselschulden  über  eine  bestimmte  Summe  zu
zahlen  hatte,  mußte  dies  in  der  Weise  tun,  daß
er,  falls  er  nicht  bereits  ein  Konto  bei  der  Bank
von  Amsterdam  besaß,  durch  Hinterlegung  von
Silber  eines  erhielt.  Durch  Giroüberweisung  konnte
er  dann  die  Wechselschuld  begleichen.  Der  Empfänger ­
  konnte  über  das  Geld  giromäßig  verfügen,
aber  er  durfte  das  Silber  nicht  beheben.  Wohl
aber  konnte  er  sein  Konto  einem  Dritten  verkaufen. ­
  Auf  diese  Weise  wollte  man  in  den
Niederlanden  die  kommerziellen  Zahlungen  möglichst ­
  konzentrieren.  Da  es  für  den  internationalen ­
  Verkehr  sehr  wichtig  war,  in  Amsterdam
ein  Konto  zu  haben,  konnte  es  Vorkommen,

daß  Amsterdamer  uneinlösliches  Girogeld  mit
einem  Agio  gegenüber  dem  gewöhnlichen  Gelde
notierte.
Das  uneinlösliche  Girogeld  ist  gar  keine  so
sonderbare  Geldsorte,  wie  viele  glauben,  sind  wir
doch  in  Oesterreich-Ungarn  an  uneinlösliches
Zeichengeld  gewöhnt,  da  wir  doch  uneinlösliche
Noten  besitzen.  Prinzipiell  sind  diese  beiden  Geldtypen ­
  durchaus  gleichartig.  Das  uneinlösliche
Girogeld  hat  nur  den  großen  Vorteil,  daß  man
es  genau  in  seiner  Zirkulation  kontrollieren  kann,
was  gerade  in  Kriegszeiten  von  erheblicher
Wichtigkeit  ist.  Seine  Deckung  ist  faktisch  nach
geltendem  Recht  freilich  eine  anders  geartete.
Vor  allem  bestehen  für  dasselbe  keine  Deckungsvorschriften. ­
  Während  die  österreichisch-ungarische
Bank  ihr  Notengeld  mit  2 /s  in  Metall  decken
muß,  hat  sie  bezüglich  der  Girokonten  keine
besondere  Verpflichtung.  Dies  ist  eigentlich  eine
gewisse  Inkonsequenz,  da  die  Girokonten  ebenso
wie  die  Notenemission  durch  Wechseldiskontierung
vergrößert  werden  können.  Diskontiert  einer  einen
Wechsel  bei  der  Bank,  so  kann  er  die  ihm  zukommende ­
  Summe  sich  entweder  bar  auszahlen
oder  aber  seinem  Girokonto  gutschreiben  lassen.
Diese  verschiedene  Behandlung  von  Girogeld  und
Notengeld  kann  es  der  österreichisch-ungarischen
Bank  in  Kriegszeiten  ermöglichen,  der  Regierung
größere  Kredite  in  Form  von  Girogeld  zu  gewähren, ­
  wenn  sie  dies  auf  dem  Wege  der  Notenemission ­
  nicht  kann.  Sie  vermag  dies  zu  tun,
ohne  die  formellen  gesetzlichen  Bestimmungen  zu
verletzen,  was  ja  vielfach  als  ein  großer  Vorteil
empfunden  wird.
Der  Ausbau  des  Giroverkehrs  ist  so  von
großer  Bedeutung  für  den  Kriegsfall,  und  es  ist
durchaus  im  Interesse  der  Heeresverwaltung  gelegen, ­
  das  Girowesen  möglichst  auszubauen.  In
welcher  Weise  dies  geschehen  kann,  ist  eine
Detailfrage.  Es  kann  dabei  die  österreichischungarische ­
  Bank  mitwirken,  oder  aber  die  Postsparkasse, ­
  welche  durch  ihre  weite  Verbreitung
viele  Vorteile  aufweist.  Wie  man  im  Kriegsfälle
die  Giroüberweisung  bis  zur  Armee  hinausträgt,
welche  Rolle  dabei  die  Feldpost  pielen  könnte,
will  ich  hier  nicht  weiter  erörtern;  der  Hinweis
auf  diese  Probleme  mag  genügen.
Wenn  es  zur  Schaffung  uneinlöslichen  Girogeldes ­
  im  Kriegsfälle  kommen  sollte  —  wobei
selbstverständlich  zunächst  nur  an  solche  Zahlungen ­
  zu  denken  ist,  die  größere  Beträge ­
  ausmachen  —  würde  wohl  vor
allem  die  Postsparkasse  herangezogen  werden,
da  ja  das  Postsparkassenkonto  durch  die  Einlagenbüchel ­
  weitesten  Kreisen  vertraut  ist.  In
welcher  Weise  die  Spareinlagen  in  Girokonten
umzuwandeln  wären  und  in  welchem  Ausmaße,
ist  ebenfalls  eine  Detailfrage.  Jedenfalls  sehen
wir,  daß  die  Basis  für  eine  Popularisierung  des
uneinlöslichen  Girogeldes  wohl  gegeben  erscheint.
Durch  die  Einführung  des  uneinlöslichen
Girogeldes  wird  die  Menge  des  für  Zahlungen
            
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