Full text : Einführung in die Kriegswirtschaftslehre

C'  -X-Cv-V-—

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erforderlichen  Geldes  nicht  variiert,  denn  es
macht  grundsätzlich  keinen  Unterschied  aus,  ob
10.000  K  auf  dem  Wege  der  Ueberweisung  oder
mit  Noten  gezahlt  werden.  Hingegen  wird  Geld
jeder  Art  gespart,  wenn  die  Organisation  des
Clearingverkehrs  Verwendung  findet.  Das  Wesen
des  Clearing  besteht  darin,  daß  eine  Gruppe  von
Personen  alle  Forderungen  untereinander  kompensieren, ­
  ganz  gleich,  weichen  Charakter  sie
tragen.  Im  Falle  der  Tabelle  XXII  würde  die
Kompensation  der  Forderungen,  die  in  einem
Zeitpunkte  zu  erledigen  wäre,  ergeben,  daß  keiner
keinem  etwas  zu  zahlen  hätte,  die  Geldsumme
100  K  bliebe  unverändert  bei  A.  In  welcher
Weise  aber  eine  Kompensation  wirkt,  die  einen
Saldo  ergibt,  zeigt  uns  Fall  II  in  Tabelle  XXIII:

Durch  die  Verwendung  von  Girogeld  erspart
man  Metallgeld  und  Notengeld,  sowie  man  durch
die  Verwendung  von  Notengeld  Girogeld  und  Metallgeld ­
  erspart;  der  Clearing  dagegen  erspart,
wie  wir  eben  gesehen  haben,  jede  Art  von  Geld.
Soweit  zu  Beginn  kriegerischer  Verwicklungen
der  Mangel  an  Zahlungsmitteln  störend  empfunden
wird,  kann  durch  Ausdehnung  des  Clearings  Abhilfe ­
  geschaffen  werden.  Freilich  funktioniert  diese
Organisation  im  allgemeinen  nur  dann  gut,  wenn
sie  bereits  in  Friedenzzeiten  entspreckend  populär
gemacht,  wurde,  ln  Oesterreich-Ungarn  ist  der
Clearing  auf  einen  recht  kleinen  Kreis  von  Personen ­
  und  Banken  beschränkt.
Diese  Andeutungen  führen  uns  zu  dem  Ergebnis, ­
  daß  die  Liquidität  eines  Systems  nicht

Tabelle  XXIII.

Clearing

Fall

Zustand

Vor  der
Kompensation

Nach  der
Kompensation

Vor  der
Kompensation

Nach  der
Kompensation

Akt.

100  D

Pass.

100  B

100  D

300  B

200

Akt.

100  A

300  A

Pass.

100  C

500C

200

Akt.

100  B

500  B

400

Pass.

100  D

100  D

Akt.

100  C

100  C

Pass.

100  A

100  A

Nötige
Geldmenge

400  K

1000  K

400  K

Wir  sehen,  daß  in  dem  uns  bekannten
Fall  I  durch  Einführung  des  Clearing  keine  Geldzahlung ­
  erforderlich  wird.  Im  Fall  II  dagegen
wären  ohne  Clearing,  wenn  die  Zahlungen  im
selben  Augenblicke  erfolgen  müßten,  1000  K
nötig;  wenn  dagegen  der  Clearing  eingeführt  wird,
kompensieren  sich  die  Zahlungen.  C  bekommt
von  der  Gesamtheit  400  K,  A  und  B  zahlen
an  die  Gesamtheit  je  200  K.  Die  Zahlung
wickelt  sich  in  der  Weise  ab,  daß  A  und  B
je  200  K  dem  C  übergeben,  so  daß  mit  400  K
das  Auslangen  gefunden  wird.  Diese  Zahlung
von  400  K  kann  in  vollwertigem  Metallgeld,  in
metallischem  Zeichengeld,  in  Notengeld  oder  in
Girogeld  erfolgen.  Daß  die  Girogeldzahlung  die
Zahlungsmenge  nicht  verringert,  sehen  wir  aus
Tabelle  XXIV.

nur  von  der  zur  Verfügung  stehenden  Zeit  abhängig ­
  ist,  sondern  auch  von  der  Organisationsform. ­
  Es  kann  beim  Vorhandensein  einer
Clearingorganisation  eine  Gruppe  von  Konkursen
vermieden  werden,  die  sonst  eingetreten  wäre.
Eine  gute  Organisation  kann,  wie  wir  sehen,  von
größter  Wichtigkeit  sein.  Sie  vermag  zwar  nicht
den  Mangel  von  Nahrungsmitteln,  Kanonen  usw.
zu  ersetzen,  aber  verhindern,  daß  nicht  trotz
Vorhandenseins  genügender  Produktions-  und
Konsumtionsquellen  alles  darbt  und  jede  Operation
gelähmt  wird.  Manche  wollen  sich  mit  dem  Hinweis ­
  darauf  beruhigen,  daß  es  in  allen  Ländern  in
dieser  Richtung  gleich  schlecht  bestellt  sei.  Das  trifft
wohl  nicht  mehr  ganz  zu.  In  Deutschland  und  Frankreich ­
  werden  Organisationen  für  den  Kriegsfall  bereits
eifrig  erörtert,  für  Oesterreich-Ungarn  wären  sieaber
            
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