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und ziemlich zivilisirten Ew e-Ne gern bewohnt. Unter deutschen
Schutz haben sich bis heute folgende Landschaften des
Hinterlandes begeben: Togo, Tome, Kewe, das wichtige
Agotime, Tuwi, Agome, Liati, Gbele, Agu und
O b e r - T o w e. Tome, Kewe und Agotime wurden durch die
Expedition der Herren Konsul Ra nd ad und Assessor F allen
st ein, die letztgenannten sechs Landschaften durch diejenige
der Herren Grade und Dr. Henrici für das Deutsche Reich
erworben. Die Literatur über das Togoland, insbesondere über
das Innere desselben, ist, verglichen mit derjenigen über Kamerun,
noch eine dürftige; außer dem Zöller'schen Werke über
die Sklavenküste sei vor allen Dingen das außerordentlich interessante
Buch „Das deutsche Togogebiet" von Dr. Henrici
(Leipzig 1888) hier erwähnt.
Deutsche Handelsfaktoreien befinden sich übrigens
längs der ganzen Westküste, von Senegambien bis
zum Kongo und darüber hinaus, mögen die betreffenden Plätze
unter französischer, englischer, portugiesischer oder deutscher Schutz-Herrlichkeit
stehen. Der hanseatische Handel hat hier den französischen
längst überflügelt und macht dem englischen die wirksamste
Konkurrenz. Selbst in dem englischen Lagos, dem Haupthandelsplatze
der Guincaküste, befindet sich der Handel vorwiegend
in den Händen der Deutschen. Als wichtigste unter
den vielen Plätzen, in denen sich deutsche Handelsniederlassungen
und Faktoreien befinden, seien erwähnt: Freetown, Cape Mount,
Monrovia, Klein-Bassa, Groß-Bassa, Greenville, Cavalla. Tabu,
Cape Coastcastle, Akkra, Adda, Quitta, Danoe, die bereits genannten
4 deutschen Togostädte, von denen Klein-Popo (Ancho) die
wichtigste ist, Groß-Popo, Porto Novo, Lagos, Braß, die zur
Kamerunkolonie gehörigen Plätze: Viktoria. Bimbia, Kamerun,