Full text: Richtsätze der Landesfinanzämter für die Einkommensteuerveranlagung der nichtbuchführenden Handwerker im Frühjahr 1927

Der Präsident des Landesfinanzamtes. Königsberg, den 21. Februar 1927, 
IDO9R. 
Betrifft: Umsatzsteuer-Richtsätze für. Handwerksbetriebe. 
In der Anlage übersende ich Richtsätze für die Erfassung der im Kalenderjahr 1926 erzielten 
Umsätze der Tischler, Stellmacher, Schlosser und Schmiede. Die Richtsätze gelten für städtische 
und größere ländliche Betriebe und sind anzuwenden, wenn ordnungsmäßige Aufzeichnungen 
fehlen oder unwahrscheinlich niedrige Umsätze angemeldet werden. Für die übrigen Handwerks- 
betriebe auf dem Lande, die meistens mit einem landwirtschaftlichen Betriebe verbunden sind. 
können die Richtsätze nur als „Anhalt“ dienen. 
Über die gemachten Erfahrungen ersuche. ich zum 1. September d. J. kurz zu berichten, 
L V. 
gez. Weidemann. 
An sämtliche Finanzämter des Bezirks. 
Tischler 
oder: 
Richtsätze 
für die Berechnung des im Kalenderjahr 1926 erzielten Umsatzes. 
Beispiel. Tischlerei mit 2 Gesellen und 3 Lehrlingen, 
a) Löhne: 2 Gesellen je 1680 AM... 0000004044 w + 3360,— AM, 
(8 Stunden ä 75 Pfg. X 280 Arbeitstage) 
3 Lehrlinge je 350 A (Kostgeld pp.). .. .. . 1050,— MM 
b) Unkosten: 70% von a). ....0.0040+ + + 3087,— AM 
c) Material: 70% von a) und b) .... 524:7,90 PM 
d) Reinverdienst: 20% von a—c= 28.0 .0.0.00 4 2549,— PM 
Umsatz == 15293,90 AM. 
Löhne + 220—250% Zuschlag = Umsatz. 
Erläuterungen: 
a) Löhne: 
Unterstellt ist, daß der Betriebsinhaber in der Hauptsache mit Fertigung von 
Kostenanschlägen, Materialbeschaffung und Beaufsichtigung des Betriebes beschäftigt 
Be ist. Ist dies nicht der Fall gewesen, so ist als fingierter Lohn der anteilige 
zesellenlohn hinzuzusetzen. Der sogenannte Meisterzuschlag ist im Reinverdienst 
mit berücksichtigt, ; . 
Werden Meister gegen Entgelt beschäftigt, so errechnet sich der Meisterlohn = Ge- 
sellenlohn +25°% Aufschlag. | 
Der tarifmäßige Gesellenstundenlohn ist in den einzelnen Städten verschieden hoch, 
Er hat im Kalenderjahr 1926 durchschnittlich betragen: 
in Allenstein . .. . .65 Pfg. 
Elbing ....4.75 
„ Gumbinnen ....63 
„ Königsberg .'...75 
Die Zahl der beschäftigten Gesellen und Lehrlinge ist erforderlichenfalls durch 
Rückfrage bei der Ortskrankenkasse oder Berufsgenossenschaft festzustellen. 
In Fällen von Kurzarbeit und nicht voller Ausnutzung der Arbeitskraft (Verwendung 
zu Haus- und Gartenarbeiten, Botengängen usw. mangels hinreichender Beschäftigung 
in der Werkstatt) kann naturgemäß der volle Tagelohn (8 Stunden) nicht in Ansatz 
gebracht werden. 
Die tarifmäßigen Mindestsätze für Kostgeldentschädigung an Lehrlinge sind 
im Durchschnitt niedriger. Zu erh ist jedoch, daß diese Sätze meistens 
überschritten werden und daß ferner Entgelte für besondere Leistungen — z. B. für 
Überstunden oder für bewiesenen besonderen Eifer — gezahlt werden. 
b.und c) Unkosten und Material. 
Unter den Unkosten sind berücksichtigt die Ausgaben für Geschäftsmiete, Kraft, Licht, 
Heizung, Öle und Fette, Reklame, Zeitungen, Papier und Porto, Haftpflicht-, Feuer-, 
zu
	        
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