Der Präsident des Landesfinanzamtes. Königsberg, den 21. Februar 1927,
IDO9R.
Betrifft: Umsatzsteuer-Richtsätze für. Handwerksbetriebe.
In der Anlage übersende ich Richtsätze für die Erfassung der im Kalenderjahr 1926 erzielten
Umsätze der Tischler, Stellmacher, Schlosser und Schmiede. Die Richtsätze gelten für städtische
und größere ländliche Betriebe und sind anzuwenden, wenn ordnungsmäßige Aufzeichnungen
fehlen oder unwahrscheinlich niedrige Umsätze angemeldet werden. Für die übrigen Handwerks-
betriebe auf dem Lande, die meistens mit einem landwirtschaftlichen Betriebe verbunden sind.
können die Richtsätze nur als „Anhalt“ dienen.
Über die gemachten Erfahrungen ersuche. ich zum 1. September d. J. kurz zu berichten,
L V.
gez. Weidemann.
An sämtliche Finanzämter des Bezirks.
Tischler
oder:
Richtsätze
für die Berechnung des im Kalenderjahr 1926 erzielten Umsatzes.
Beispiel. Tischlerei mit 2 Gesellen und 3 Lehrlingen,
a) Löhne: 2 Gesellen je 1680 AM... 0000004044 w + 3360,— AM,
(8 Stunden ä 75 Pfg. X 280 Arbeitstage)
3 Lehrlinge je 350 A (Kostgeld pp.). .. .. . 1050,— MM
b) Unkosten: 70% von a). ....0.0040+ + + 3087,— AM
c) Material: 70% von a) und b) .... 524:7,90 PM
d) Reinverdienst: 20% von a—c= 28.0 .0.0.00 4 2549,— PM
Umsatz == 15293,90 AM.
Löhne + 220—250% Zuschlag = Umsatz.
Erläuterungen:
a) Löhne:
Unterstellt ist, daß der Betriebsinhaber in der Hauptsache mit Fertigung von
Kostenanschlägen, Materialbeschaffung und Beaufsichtigung des Betriebes beschäftigt
Be ist. Ist dies nicht der Fall gewesen, so ist als fingierter Lohn der anteilige
zesellenlohn hinzuzusetzen. Der sogenannte Meisterzuschlag ist im Reinverdienst
mit berücksichtigt, ; .
Werden Meister gegen Entgelt beschäftigt, so errechnet sich der Meisterlohn = Ge-
sellenlohn +25°% Aufschlag. |
Der tarifmäßige Gesellenstundenlohn ist in den einzelnen Städten verschieden hoch,
Er hat im Kalenderjahr 1926 durchschnittlich betragen:
in Allenstein . .. . .65 Pfg.
Elbing ....4.75
„ Gumbinnen ....63
„ Königsberg .'...75
Die Zahl der beschäftigten Gesellen und Lehrlinge ist erforderlichenfalls durch
Rückfrage bei der Ortskrankenkasse oder Berufsgenossenschaft festzustellen.
In Fällen von Kurzarbeit und nicht voller Ausnutzung der Arbeitskraft (Verwendung
zu Haus- und Gartenarbeiten, Botengängen usw. mangels hinreichender Beschäftigung
in der Werkstatt) kann naturgemäß der volle Tagelohn (8 Stunden) nicht in Ansatz
gebracht werden.
Die tarifmäßigen Mindestsätze für Kostgeldentschädigung an Lehrlinge sind
im Durchschnitt niedriger. Zu erh ist jedoch, daß diese Sätze meistens
überschritten werden und daß ferner Entgelte für besondere Leistungen — z. B. für
Überstunden oder für bewiesenen besonderen Eifer — gezahlt werden.
b.und c) Unkosten und Material.
Unter den Unkosten sind berücksichtigt die Ausgaben für Geschäftsmiete, Kraft, Licht,
Heizung, Öle und Fette, Reklame, Zeitungen, Papier und Porto, Haftpflicht-, Feuer-,
zu