Object: 10 Jahre Wiederaufbau

von 16.325 Tabaktrafiken in Österreich 3853 Trafıken 
von Kriegsinvaliden und Kriegshinterbliebenen betrieben. 
Besonders berücksichtigt wurden bei der Verleihung von 
Tabaktrafiken die bedauernswertesten Opfer des Krieges, 
die Kriegsblinden. Von den zirka 300 Kriegsblinden 
Österreichs haben ungefähr 200 Tabaktrafiken, und 
zwar in der Regel die besten Plätze, zugewiesen erhalten. 
Zum Verständnisse der Fülle von Aufgaben, die die 
Kriegsopferfürsorge an die Verwaltung des Staates in 
den ersten Nachkriegsjahren gestellt hat und auch heute 
noch stellt, sollen nodı einige Ziffern aus der. Statistik 
der Kriegsopferfürsorge in Österreich mitgeteilt werden. 
Seit dem I. Juni 1919 (Wirksamkeitsbeginn des Invaliden- 
entschädigungsgesetzes) bis zum 31. Dezember 1027 
wurden 221.817 Anmeldungen auf Invalidenrenten 
erstattet. Von diesen wurden 160.464 Ansprüche aner- 
kannt. Infolge Minderung der Erwerbsfähigkeit um über 
35 vom Hundert standen am 31. Dezember 1027 53.0648 
Invalide im Rentenbezuge. 
Von diesen Rentenempfängern weisen auf: 
eine Minderung ihrer Erwerbsfähigkeit um: 
19.351 . . 35 -—-45% 
13.796 . 45 - 55% 
8.494 . 55 - 65% 
6.343 . 65 - 75% 
4.714 . über 75% ohne Zuschuß 
768 . über 75%, mit Hilflosenzuschuß 
272 . über 75% mit Blindenzuschuß 
53.738 
62.439 Kriegsbeschädigte wurden im Jahre 1022 wegen 
Ainderung ihrer Erwerbsfähigkeit um nicht über 
;j5 vom Hundert von amtswegen zur Gänze abge- 
ertigt, Die Zahl der Kinderzuschüsse. betrug mit Ende 
Jezember 1027 57.058. Die Zahl der Anmeldungen auf 
linterbliebenenrente betrug 243.750, jene der 
zuerkannten Hinterbliebenenrenten 1 89.719. 
Am 3L Dezember 1927 standen im Rentenbezuge: 
1.573 Witwen, 68.360 Waisen und 23.080 sonstige 
linterbliebene (Eltern, elternlose Geschwister bis zum 
8. Lebensjahre, Adoptiv-, Pflege- und Stiefeltern). Von 
len 68.360 Waisen sind 62.147 einfach, 6.213 doppelt 
‚erwaist. Die Zahl der Empfänger von sonstigen 
Iinterbliebenenrenten (Eltern-, Geschwisterrente) betrug 
ım Stichtage 2308. Von dem Rechte der Rentenabferti- 
zung haben bis zum 31. Dezember 1927 4885 Invalide 
ınd 3175 Witwen Gebrauch gemacht. In beruflicher Aus- 
»ildung standen im bezeichneten Zeitpunkte 120 Kriegs- 
veschädigte. 
Der Gesamtaufwand für die Kriegsopferfürsorge wurde 
.m Bundesvoranschlage pro 1928 mit ungefähr 69 Mil- 
lionen Schilling veranschlagt; hievon entfallen auf die 
Durchführung der Heilbehandlung samt Nebenleistungen 
“Kranken-, Taggeld usw.) rund 16° Millionen Schilling, 
auf die Renten einschließlich der Abhfertigungsbeträge 
und des Sterbegeldes rund 54, Millionen Schilling, auf 
die sonstigen Leistungen 1,600.000 Schilling und auf 
die Verwaltungs- und Verfahrensauslagen ungefähr 
31, Millionen Schilling. 
FÜRSORGEMASSNAHMEN DES BUNDES AUF DEM GEBIETE 
DES WOHNUNGSWESENS SEIT DER GRÜNDUNG DER REPUBLIK 
Von Min.-Rat Dr. A. Veiborny, Vorstand des Bundes -Wohn- und Siedlungs-Amtes. 
Die Wohnverhältnisse bei Kriegsende. 
Der Krieg brachte auch in Österreich ‘die Wohnbau- 
tätigkeit bald zum Stillstande. Während zum Beispiel 
in Wien im Jahre 1913 13.128 und im Jahre 1914 noch 
5666 Wohnungen errichtet wurden, konnten in den 
Jahren 1915 nur mehr 4726, 1916 835, 1917 314 und im 
Jahre 1918 gar nur mehr 36 Wohnungen gebaut werden. 
Außerhalb Wiens ruhte die Wohnbautätigkeit fast 
vollständig. 
Diesem jäh sinkenden Wohnungsangebot trat in den 
größeren Städten und Industrieorten bald eine wachsende 
Nachfrage gegenüber. Kriegsflüchtlinge strömten in die 
Städte und die Kriegsindustrie zog immer mehr Menschen 
an sich, die beherbergt werden sollten. So wurde die 
Wohnungsnot immer empfindlicher. Um ein Übergreifen 
der allgemeinen Teuerung auf den Wohnungmarkt hint- 
anzuhalten und bei ungezügelten Zinssteigerungen 
drohenden Unruhen in der Bevölkerung vorzubeugen, 
war schon am 26. Jänner 1917 die erste Verordnung über 
den Schutz der Mieter erlassen worden. An ihre Stelle 
trat die für alle Orte des Staatsgebietes erlassene Ver- 
ordnung vom 20. Jänner 1918 und bald darauf, am 
26. Oktober 1918, die dritte Mieterschutzverordnung, die 
auch das Untermietverhältnis in den Mieterschutz ein- 
bezog und in ihrer Geltung zeitlich nicht mehr begrenzt 
var. Das Wesen des Mieterschutzes liegt in der Beschrän- 
sung der Mietzinserhöhung und der Kündigung. Die 
Verordnung vom 28. März 1018, betreffend die Maß- 
1ahmen der Wohnungsfürsorge, suchte den Wohnraum 
lurch Erleichterung der Voraussetzungen für die Bewohn- 
arkeit von Räumen zu vermehren und die vorhandene 
Zahl von Wohnungen durch das Verbot zu erhalten, 
Wohnungen ihrem Zwecke zu entziehen und mehrere 
Wohnungen zu einer größeren zu vereinigen. 
Der Notwohnungskredit. 
Der Waffenstillstand und Umsturz riefen neuerliche 
Bevölkerungsverschiebungen hervor und stellten die 
Wohnungsfürsorge vor neue, besonders dringende Auf- 
zaben. Um insbesondere die zurückflutenden Massen 
der Heimkehrer möglichst rasch unterzubringen, | be- 
willigte die Regierung einen Sonderkredit, den soge- 
ı1annten „Notwohnungskredit“. Aus diesen Geldern wur- 
le eine Reihe von Barackenlagern, Kasernen und an- 
deren öffentlichen Gebäuden für Wohnzwecke herge- 
ichtet. Das Bundesministerium für soziale Verwaltung
	        
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