rationsplan aufzustellen und die Annuitäten der Höhe nach zu
bestimmen, vollkommen fernstehe, Die französischen Vertreter
hätten die strikte Order, nur die nötigen Vorbereitungen für die
spätere Konferenz in* Genf und für die Entscheidung der Repa-
rationskommission und der alliierten Regierungen zu treffen, Des-
halb habe es auch keinen rechten Zweck, die Konferenz in Brüssel
schon am 10, Januar wieder aufzunehmen.
Anfang Januar 1921 legte mir ein Mitglied der Reparations-
kommission als seine eigene Idee einen förmlichen Reparations-
plan vor, Er ging von einer Schadenssumme von 85 Milliarden
Goldmark aus, auf die in weitestem Maße die bisherigen
Leistungen und Abtretungen Deutschlands angerechnet werden
sollten, Der verbleibende Rest war in der Weise zu belegen, daß
Deutschland dreißig Jahre lang jedes Jahr drei Milliarden Gold-
mark und außerdem bei einer Besserung der deutschen Wirt-
schaftslage entsprechende Zuschläge nach einem bestimmten Index
zahlen sollte, Die Sachlieferungen spielten bei der Abdeckung der
Annuitäten eine große Rolle, Auch sollten einige der auf der
Brüsseler Konferenz gestellten deutschen Bedingungen erfüllt
werden, Vor allem war damit gerechnet, daß das von den Alliierten
beschlagnahmte deutsche Eigentum freigegeben oder, soweit es
schon liquidiert war, auf die deutsche Schuld angerechnet werden
würde. Dieser Plan wurde nicht nur von mir, sondern auch von
englischer und französischer Seite abgelehnt; von England haupt-
sächlich wegen der Verknüpfung mit der Freigabe des deutschen
Eigentums, das England auf jeden Fall behalten wollte,
Nunmehr kam Seydoux mit einem Gegenvorschlage: „Deutsch-
land zahlt fünt Jahre hindurch eine Annuität von drei Milliarden
Goldmark, Während dieser Frist wird möglichst bald der Gesamt-
befrag der Reparationsschuld festgesetzt.“
Im Besitze dieses Vorschlages reiste ich am 7, Januar 1921 nach
Berlin, um der deutschen Regierung zu berichten, Die Wiederauf-
nahme der Konferenz in Brüssel wurde inzwischen weiter ver-
schoben.
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