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Vollzugsanweisung. Muster C, D und E.
Muster E
lArtikel 28)
Kriegsabgabe für das Rechnungsjahr 1919.
Kriegsabgabe 1919
Steuerliste b Nr x>rt
Berechnung
des Mehrgewinns und der Kriegsabgabe 1919 der Gesellschaften:
Bezeichnung der Gesellschaft
Das eingezahlte Grund- oder Stammkapital betrug bei Beginn des fünften Kriegsgeschäftsjahrs
M. Infolge Vermehrung des eingezahlten Grundoder
Stammkapitals während des fünften Kriegsgeschäftsjahrs sind der Gesellschaft
durch Neueinzahlungen tatsächlich zugeflossen M. am
M. am
M. am
Das fünfte Kriegsgeschäftsjahr umfaßt die Zeit vom
bis
I. Durchschnittlicher früherer Geschäftsgewinn (Friedensgewinn)
a ) M Pf. durchschnittlicher früherer Geschäftsgewinn (Friedensgewinn
§ 16 Abs. 1 des Ges.) nach der endgültigen Berechnung
für die Kriegsabgabe 1916 oder
b) M Pf. Mindestbetrag des durchschnittlichen früheren Geschäftsgewinns
gemäß § 16 Abs. 1 des Ges. verbunden mit
§ 17 Abs. 3 und 4 des Kriegssteuergesetzes vom 21. Juni
1916 (nach 6 v. H. des eingezahlten Stammkapitals zuzüglich
des etwaigen Mehrbetrags wegen Borzugsdividende)
;
M Pf. Hinzurechnung nach § 16 Abs. 1 des Ges. verbunden
mit § 17 Abs. 5 des Kriegssteuergesetzes vom 21. Juni
1916 und § 18 Abs. 3 der Ausführungsbestimmungen
(6 v. H. der Vermehrung des Grund- oder Stammkapitals
im fünften Kriegsgeschäftsjahre zusammen
M. auf die Zeit vom Tage der An-Zahlung
bis zum Ende dieses Geschäftsjahrs).
M Pf. Summe(Sp. 8 der Kriegsabgabe 1919 -- Steuerliste L).
Strutz, Bermögenszuwachs und Kriegsabgabe. 34