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insbesondere zur Ausschaltung unwirtschaftlichen Wettbewerbs und
zum Schutze der Verbraucher ($ 409). Er hat 3 Sachverständigenausschüsse
(technisch-wirtschaftliche Sachverständigenausschüsse für
Kohlenbergbau und für Brennstoffverwertung sowie einen Ssozialpolitischen
Sachverständigenausschuß für Kohlenbergbau) zu bilden
(8 40).
IV. Die Oberaufsicht über die Brennstoffwirtschaft führt das
Reich. Seine Befugnisse werden vom Reichswirtschaftsminister
ausgeübt ($ ıo09). Er ist befugt, an allen Beratungen
des Reichskohlenrats, der Sachverständigenausschüsse, des Reichskohlenverbandes
und der Syndikate oder ihrer Organe durch Bevollmächtigte
teilzunehmen. Diese Bevollmächtigten können Beschlüsse
mit aufschiebender Wirkung beanstanden. Die endgültige Entscheidung
trifft dann der Reichswirtschaftsminister ($ ıı1). Er kann
die vom Reichskohlenverbande festgesetzten Brennstoffverkaufspreise
nach Anhörung des Reichskohlenrats und Reichskohlenverbandes
herabsetzen (8 ı12).
Auf Grund dieser Bestimmungen sind, wenn auch nicht immer
bis zu den vorgeschriebenen Terminen, folgende Syndikate gebildet
worden:
1. Rheinisch-Westfälisches Kohlensyndikat,
2. Aachener Steinkohlensyndikat,
3. Niedersächsisches Kohlensyndikat,
4. Oberschlesisches Steinkohlensyndikat,
5. Niederschlesisches Steinkohlensyndikat,
6. Sächsisches Steinkohlensyndikat,
7. Mitteldeutsches Braunkohlensyndikat,
8. Ostelbisches Braunkohlensyndikat,
9. Rheinisches Braunkohlensyndikat,
10. Kohlensyndikat für das rechtsrheinische Bayern ?).
Die Gründungsdaten und der allgemeine Aufbau dieser Syndikate
sind in der Literatur häufig dargestellt worden?). Es mag
deshalb hier genügen, auf folgendes hinzuweisen. In keinem Falle
1!) Für das Saargebiet ist eine Zwangssyndizierung nicht erfolgt, da dieses Gebiet
zur Zeit der deutschen Verwaltung entzogen ist. Auf das Gaskokssyndikat wird weiterhin
noch gesondert eingegangen.
2) Zuerst bei Thoenes, a.a. O0. Dann bei Hecht, Organisationsformen
der deutschen Rohstoffindustrie. Die Kohle. Kempten 1924. Loose, Vorgeschichte,
Gestaltung und Auswirkung des Kohlenwirtschaftsgesetzes. Bonn 1930.
Vgl. auch Lüthgen, Das Rheinisch-Westfälische Kohlensyndikat. Leipzig 1926.
Elsholz, Eigen- und fremdstaatliche Eingriffe in Organisation und Absatz des
Rheinischen Braunkohlensyndikats. Staatswiss. Diss. Göttingen 1026.