„X
Woll-Kauf etc. zu Schaden ihres Nechsten unziemliche Verknüpfungen machen, tragen
wir keinen Gefallen, es soll auch solches hiemit verbothen sein?).““
Verschiedene Arten von Abnehmerkartellen. Wenn man sich die
einzelnen Fälle von Abnehmerkartellen ansieht, so trifft man auf
sehr verschiedenartige Gestaltungen. Fast alle Formen, die bei An-
bieterkartellen vorkommen, finden auch hier ihr Gegenstück. Ganz
ähnlich wie bei den Anbieterkartellen wird man auch hier zunächst
zwei Hauptfälle zu unterscheiden haben: einmal die loser gefügten
Kartelle, bei denen jedes einzelne Werk selber seinen Einkauf tätigt,
sich aber dabei gewissen vertraglichen, die Konkurrenz vermindernden
Bindungen unterwirft und zweitens Syndikate, bei denen die Mit-
glieder ganz auf eigenen direkten Einkauf verzichten, ihn vielmehr
einer von ihnen begründeten gemeinschaftlichen Einkaufsstelle über-
tragen,
Betrachten wir zunächst die loser gefügten Einkaufskartelle, so
finden wir bei ihnen die auch sonst geläufigen Methoden der Kon-
kurrenzbeschränkung: Vereinbarung über die Einkaufskonditionen,
Festlegung der Produktionsmenge, Festsetzung von Maximalpreisen
für den Einkauf, räumliche Abgrenzung des Einkaufsbezirks (Rayo-
nierung), Kontingentierung der Einkaufsmenge. Diese Methoden
können je für sich allein angewendet werden, können aber auch
miteinander kombiniert sein. Für jede der aufgezählten Methoden
sollen im folgenden Beispiele gegeben werden. Daraus wird sich,
auch ohne eine erschöpfende Aufzählung aller derartiger Bildungen,
klar ergeben, daß auch die Abnehmerkartelle eine nicht ganz unbe-
deutende Rolle spielen und etwas mehr Interesse verdienen, als man
ihnen bisher geschenkt hat.
Festlegung der Einkaufskonditionen. Als Beispiel einer Regelung,
die sich nur auf die Festlegung der Konditionen bezieht, sei der
folgende Bericht aus der Zeitschrift „Die Lederindustrie“ vom 15. No-
vember 1913 wiedergegeben: Die maßgebenden Hutstoff- und Hut-
fabrikanten haben gemeinschaftlich neue Bedingungen für den Ein-
kauf von Hasenfellen aufgestellt, welche eine Gesundung des Hasen-
fellgeschäfts herbeiführen sollen. Die Bedingungen werden den
Interessenten durch ein Rundschreiben folgenden Inhalts bekannt-
gegeben:
„Wir, die unterzeichneten Hutstoff-Fabrikanten und Hutfabrikanten, beehren
uns hiermit, Sie darauf aufmerksam zu machen, daß für die kommende Saison zwischen
1!) Das von Strieder im Historischen Jahrbuch 1911, S. 49 ff. behandelte
Kartell von Naumburger und Weißenfelser Bettfedernhändlern ist gleichzeitig An-
Dieter- und Abnehmerkartell.