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ZWEITER TEIL
zu verschlechtern, müssen ihr an Stelle des ‚entgangenen
Arbeitsverdienstes Hilfsmittel zur Verfügung stehen.
Der Tod verursacht Beerdigungskosten in einem Augenblick,
wo das finanzielle Gleichgewicht des Haushalts der Familie des
Versicherten besonders bedroht ist.
Welcher Art sind nun die Leistungen der Versicherung gegen-
über diesen mannigfachen Bedürfnissen ?
DIE ART DER VERSICHERUNGSLEISTUNGEN
Ein doppelter Weg öffnet sich bei der Bestimmung der Art
der Leistungen der Krankenversicherung, Der erste besteht
darin, den Versicherten mit Geldmitteln auszustatten, damit er
sich selber die erforderlichen Güter oder Hilfeleistungen beschafft.
Der andere führt dahin, dass die Versicherung selbst alles, was
dem Versicherten fehlt, beschafft und verabreicht.
Die erste Lösung ist eine individuelle, denn sie überlässt
dem Leistungsempfänger die Verantwortlichkeit für die Wahl
der Gegenstände, die der Befriedigung seiner Bedürfnisse dienen.
Der Versicherte empfängt eine Geldsumme und tauscht hierfür
die ärztlichen Hilfeleistungen, die Arzneimittel und die für seinen
Unterhalt erforderlichen Lebensmittel ein. Der Versicherte verfügt
über die Leistungen nach seinem Gutdünken und erfreut sich
in dieser Hinsicht grosser Freiheit; der Versicherungsträger ist
im Augenblick, wo er geleistet hat, entlastet. Der Versicherte
trägt die Gefahr, dass die Leistungen zur Befriedigung seiner
Bedürfnisse nicht hinreichen.
Gewährt die Versicherung Leistungen im Wege des Eigenbe-
triebes, so sucht sie in erster Linie den Kranken aus dem Zustand
körperlicher und wirtschaftlicher Not zu befreien, indem sie ihm
die benötigten Güter und Dienstleistungen zur Verfügung stellt.
Der Kranke erhält ärztlichen Rat und Arzneimittel. Er wird auf
Kosten der Versicherung in einer Heilanstalt oder in einem
Erholungsheim untergebracht. Er verfügt nicht über die ihm
zustehenden Leistungen, aber dafür ist er von der Sorge befreit,
selber die seinen Bedürfnissen angepassten Leistungen ausfindig
zu machen. Der Versicherungsträger hat ihm die Leistungen
zu verschaffen; deshalb ist er gehalten, seine Leistung auf die
Bedürfnisse des einzelnen abzustellen und in ein der Lage des
Kranken entsprechendes Verhältnis zu setzen.
Bei dem gegenwärtigen Stand der Entwicklung der Sozial-
versicherung ist weder der eine noch der andere Weg ausschliess-