Object : Die Volkswirthschaftslehre

g  22.  Vermögen.

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  ist  bnbci  wenigstens  bon  ba  ait,  wo  bie  meisten
Güter  bereits  verkehrsgängig  geworben  stub,  am  sichersten
burch  Ausrechnung  seines  Tauschwerthes  zu  ermitteln.  Diejenige ­
  bes  gesammten,  ungleich  weniger  ergänzungsbeb  ürftigen
Volksbermögens  aber  läßt  sich  nach  jenem  niemals  vollstänbig,
  saubern  vielmehr  nur  theilweise  schaben,  uub  zwar
aus  fvlgenben  Grüuben.  Zunächst  bleibt  ber  Tauschwerth
mancher  bazu  gehöriger  Bestanbtheile  völlig  unbestimmbar.
Ferner  ist  mit  Zunahme  bes  Tauschwerthes  einzelner  Theile
bes  Volksvermögens  bach  nur  bann  eine  ebenmäßige  Vermehrung ­
  besselben  wirklich  verbunben,  wenn  bie  Tauschwerthserhöhung
  auf  vermehrter  Brauchbarkeit  ber  betreffenbeit
  Güter  beruht,  imb  nicht  etwa  blas  infolge  minber  ausreichenben
  Varhanbenseins  aber  überhaupt  schwierigerer
Erlangung  bieser  eintrat.
Unbestimmbar  ist  z.  B.  der  Tauschwerth  von  Landstraßen,
Hafenanlagen  re.  und  vieler  förderlicher  Verhältnisse.
Erlangt  z.  B.  Holz  re.  lediglich  deshalb,  weil  es  sich  späterhin ­
  weniger  reichlich  darbietet  und  nun  mühsamer  beschafft  werden
muß,  höheren  Tauschwerth,  so  verlieren  ihm  gegenüber  alle  anderen
Waaren  ebensoviel  an  Tauschkraft,  als  cs  selbst  gewann.  Vermehrt ­
  würde  jedoch  das  Volksvermögen  durch  Entdeckung  vielseitigerer ­
  oder  sonstwie  bedeutsamerer  Gebrauchsfähigkeit  schon
vorhandener  Güter,  z.  B.  des  Thonschiefers,  der  Schwefelkiese,
Schlacken  rc.
I  Die  relative  Größe  eines  Vermögens  kann  bagegen  nur
Mittelbar  nach  beni  Verhältnisse  bemessen  werben,  in  welchem
dasselbe  zu  ben  üblichen  Bedürfnissen  bes  Besitzers  und  zu
ben  Vermögensverhältnissen  ähnlicher  Personen  steht.
Der  Reichthum  besteht  bemuach  im  Besitz  eines  verhältnißmäßig
  großen,  überreichlichst  zur  Bebürfnißbefriebignng
  ausreichenden  Vermögens.
Abstufungsweise  arm  ist  umgekehrt,  wer  kaum  oder  sogar
überhaupt  nicht  genug  zur  Befriedigung  seiner  nothwendigen
Bedürfnisse,  und  beziehentlich  noch  weniger  hat,  als  seines  Gleichen
            
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