Object: Finanzwissenschaft

B. I. Abschnitt. Allgemeine Bemerkungen. a3 
des Steuerwesens zusammenfaßt. Es sind dies die folgenden vier 
Prinzipien: 1. Die Bürger jeden Staates sind verpflichtet zu den 
Bedürfnissen der Regierung möglichst im Verhältnis ihrer Fähig- 
keit, d. h. im Verhältnis ihres Einkommens, das sie unter dem 
Schutze des Staates genießen, beizutragen. Die Ausgaben der 
Regierung gegenüber den einzelnen Mitgliedern eines großen Staates 
sind dieselben, wie die Verwaltungskosten eines großen Gutes gegen- 
über den Pächtern, die zu denselben in jenem Verhältnis beizutragen 
haben, in welchem sie an dem Gute interessiert sind. In der Be- 
obachtung oder der Vernachlässigung dieses Prinzipes besteht das, 
was wir die Gleichheit oder Ungleichheit der Besteuerung nennen. 
Jede Steuer, das muß ein für allemal bemerkt werden, welche nur 
auf eine der früher erwähnten drei Einkommensarten entfällt, ist 
unbedingt ungleich, sofern sie die beiden anderen nicht berührt. 
2. Die Steuer, die jeder zu zahlen hat, sei bestimmt und nicht will- 
kürlich. Die Zeit, die Art der Zahlung, die Summe, all dies soll 
für den Steuerzahler und für jede andere Person klar sein. Wo 
dies nicht zutrifft, dort ist jeder Steuerzahler mehr weniger der 
Willkür des Steuereintreibers ausgeliefert, der die Steuer verschärfen 
kann oder infolge der Furcht vor der Verschärfung Geschenke oder 
andere Vorteile erpressen kann. Die Unbestimmtheit der Steuer 
ermutigt die Frechen, begünstigt die Korruption bei Personen, 
die schon ihrem Berufe nach nicht populär sind, auch wenn sie 
weder unverschämt, noch korrupt sind. Die Bestimmtheit der Steuer- 
obliegenheit ist so wichtig, daß selbst ein hoher Grad von Ungleich- 
heit bei weitem kein so großes Übel ist, wie dies die Geschichte 
zeigt, als ein kleines Maß von Unbestimmtheit. 3. Jede Steuer soll 
in dem Zeitpunkte und in der Weise eingehoben werden, in welchem 
deren Zahlung für den Steuerträger am bequemsten ist. 4. Jede 
Steuer soll so eingerichtet werden, daß sie nach Möglichkeit aus 
den Taschen der Staatsbürger nicht mehr entnehme, als tatsächlich 
in die Staatskasse fließt. Hier kommen namentlich vier Fälle vor, 
deren Endergebnis, daß die Steuer für das Volk in viel höherem 
Maße lästig ist, als sie für den Staat Vorteil bringt. Die unzweifel- 
hafte Wahrheit und Nützlichkeit dieser Prinzipien haben mehr 
weniger die Aufmerksamkeit aller Völker auf sich gezogen. 
3. Kritik der Smith’schen Steuerprinzipien. Diese 
vier Steuerprinzipien Adam Smith’s haben sehr verschiedene Be- 
urteilung gefunden. Einige sahen in denselben die Kanone des 
Steuerwesens; Mill nennt sie die klassischen Gesetze des Steuer- 
wesens; Stourm nennt sie ganz elementare Wahrheiten, sagt aber 
doch, daß sie „die Verkündigung der Rechte der Steuerträger“ 
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