Object: Der Produktionsprozeß des Kapitals (1.1928)

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Dreizehntes Kapitel. 
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/erhüllte Herrschaft. Sie verallgemeinert damit auch den direkten 
Kampf gegen diese Herrschaft. Während sie in den individuellen 
Werkstätten Gleichförmigkeit, Regelmäßigkeit, Ordnung und Oeko- 
2omie erzwingt, vermehrt sie durch den ungeheuren Sporn, den 
Schranke und Regel des Arbeitstages der Technik aufdrücken, die 
Anarchie und Katastrophen der kapitalistischen Produktion im 
Sroßen. und ganzen, die Intensität der Arbeit und die Konkurrenz 
ler Maschinerie mit dem Arbeiter. Mit den Sphären des Klein- 
Jetriebes und der Hausarbeit vernichtet sie die letzten Zufluchts- 
Hätten der „Ueberzähligen“ und damit das bisherige Sicherheits- 
7entil des ganzen Gesellschaftsmechanismus. Mit den materiellen 
Bedingungen und der gesellschaftlichen Kombination‘ des Pro- 
Juktionsprozesses reift sie die Widersprüche und Gegensätze seiner 
fapitalistischen Form, daher gleichzeitig die Bildungselemente einer 
leuen und die Umwälzungsmomente der alten Gesellschaft.??? 
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822 Robert Owen, der Vater der Genossenschaftsfabriken und -läden, 
ler jedoch, wie früher bemerkt, die Illusionen seiner Nachtreter über 
lie Tragweite dieser isolierten Umwandlungselemente keineswegs teilte, 
ng nicht nur tatsächlich in seinen Versuchen vom Fabriksystem aus, 
Ohndern erklärte es auch theoretisch für den Ausgangspunkt der 
zialen Revolution. Herr Vissering, Professor der politischen Oekonomie 
N der Universität zu Leiden, scheint so etwas zu ahnen, wenn er 
X seinem „Handboek van Praktische Staatshuishoudkunde, Amsterdam 
860—62“, welches die Plattheiten der Vulgärökonomie in entsprechend- 
%er Form vorträgt, für Handwerksbetrieb gegen große Industrie eifert. 
— [Zur 4, Auflage bemerkt Engels: „Der „neue juristische Ratten- 
König“ (S, 248), den die englische Gesetzgebung vermittels der einander 
Vidersprechenden Factory Acts, Factory Extension Act und Workshops’ Act 
1 Leben gerufen, wurde endlich unerträglich, und so kam im Factory and 
Workshop Act, 1878, eine Kodifikation der ganzen betreffenden Gesetzgebung 
Stande, Eine ausführliche Kritik dieses jetzt gültigen Industriekodex Eng- 
ds kann hier natürlich nicht gegeben werden. Daher mögen folgende 
Notizen genügen: Der Akt umfaßt 1. Textilfabriken. Hier bleibt so ziemlich 
uoS beim alten: erlaubte Arbeitszeit für Kinder über 10 Jahre 51/2 Stun- 
cn täglich, oder aber 6 Stunden, und dann den Samstag frei; junge Personen 
Frauen 10 Stunden an 5 Tagen, höchstens 6'/2» am Samstag. — 2. Nicht- 
ar Hlfabriken. Hier sind die Bestimmungen denen von Nr. 1 mehr ange- 
ühert als früher, aber noch immer bestehen manche, den Kapitalisten 
yistige Ausnahmen, die in manchen Fällen durch Spezialerlaubnis des 
je aisters des Innern noch ausdehnbar sind. — 3. Workshops [Werkstätten], 
eniert ungefähr wie im früheren Akt; soweit Kinder, jugendliche Arbeiter 
Dn Frauen darin beschäftigt, sind. Workshops den nicht-textilen Fabriken 
4 Ziemlich gleichgestellt, doch wieder mit Erleichterungen im einzelnen, — 
D Workshops, in denen keine Kinder oder jugendliche Arbeiter, sondern nur 
zrsonen beiderlei Geschlechts über 18 Jahre beschäftigt werden; für diese 
is Borie gelten noch weitere Erleichterungen. — 5. Domestic Workshops 
che rnarbeitsstätten], wo nur Familienglieder in der Familienwohnung be- 
het werden; noch elastischere Bestimmungen und zugleich die Be- 
liche Kung, daß der Inspektor ohne besondere ministerielle oder richter- 
© Erlaubnis nur solche Räume betreten darf, die nicht zugleich als
	        
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