Afrika.
Aegypten.
In Aegypten besteht neben der französischen, italienischen,
griechischen, englischen, österreichischen und russischen Auslandshandelskammer,
welche sämtlich ihren Sitz in Alexandria haben,
in Kairo eine internationale Handelskammer. Der Zweck dieser
am 9. Mai 1903 begründeten freien Vereinigung ist die Förderung
des Handels und der Industrie in Aegypten. Die Internationale
Handelskammer beschäftigt sich ausschließlich mit Fragen von
allgemeinem Interesse; politische Fragen sind jedoch ausgeschlossen.
Auf A^erlangen von streitenden Parteien übt die
Handelskammer auch eine schiedsrichterliche Tätigkeit aus.
Der Internationalen Handelskammer können als Mitglieder
alle in Aegypten oder im Sudan ansässigen Kaufleute, Industrielle,
Ingenieure, Landwirte, Direktoren von Banken und Aktiengesellschaften
und alle anderen Personen, welche am Handel und an
der Industrie des Landes interessiert sind, angehören. Außerordentliche
Mitglieder können alle im Ausland wohnenden Personen
oder Gesellschaften werden, welche sich um die Aufnahme
bewerben. Die ordentlichen Mitglieder bezahlen einen Jahresbeitrag
von 100 Piaster Tarif, die außerordentlichen einen solchen
von 12,50 Frcs. Die Haftpflicht der Mitglieder beschränkt sich
auf die Beitragsleistung. Gesuche um Aufnahme sind schriftlich
beim Komitee anzubringen, das über sie beschließt. Das
Komitee ist berechtigt, Ehrenmitglieder und korrespondierende
Mitglieder, welche regelmäßige Berichte einsenden, zu ernennen.
Alljährlich im April findet eine Generalversammlung statt.
In dieser erstattet das Komitee Bericht über seine Tätigkeit;
der Kassierer legt seine Jahresrechnung vor. Gleichzeitig werden
die Ergänzungswahlen zum Komitee vorgenommen. Ferner wird
über sonstige auf der Tagesordnung stehende Fragen verhandelt;
Beschlüsse werden mit absoluter Mehrheit gefaßt. Außerordentliche
Generalversammlungen werden einberufen, wenn es das
Komitee für notwendig hält oder wenn wenigstens 50 wirkliche
Mitglieder danach verlangen. Es darf nur über die auf die Tagesordnung
gesetzten Gegenstände verhandelt werden.
Das Komitee vertritt die Internationale Handelskammer
gerichtlich und außergerichtlich. In unvorhergesehenen Fällen
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Imernationale
Handelskammer
zu
Kairo.
Mitglieder.
Generalversammlung.
Komitee.