Full text : Die Handelskammern

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Kostendeckung:. ­


H  an  delskaramer
  zu
Shanghai.

Mitglieder  und
Generalversammlung. ­


Komitee.

gistev  führen,  die  Kaufverträge  registrieren  und  Bescheinigungen
über  sic  ausstellen,  sowie  über  die  Buchführung  aller  Kaufleute
wachen.
Die  gesetzlichen  Einnahmen  bestehen  in  den  Gebühren,  welche
die  Kaufleute  für  die  Führung  des  Handelsregisters,  für  die  Ausstellung ­
  von  Zertifikaten  über  kaufmännische  Verträge  und  für
die  Ueberwachung  ihrer  Buchführung  zu  bezahlen  haben.
Auf  Grund  des  Gesetzes  ist  eine  Seihe  von  Handelskammern
entstanden,  von  denen  uns  besonders  die  zu  Shanghai  bekannter
geworden  ist.  Die  Chinese  General  Chamber  of  Commerce  wurde  .1904
als  eine  Vermittlungsstelle  zwischen  den  chinesischen  Kaufleuten
einerseits  und  den  chinesischen  Behörden,  der  Foreign  Merchants'
General  Chamber  of  Commerce,  dem  Konsularkorps  und  der  Stadtverwaltung ­
  andererseits  gegründet.  Sie  ist  dadurch  charakterisiert, ­
  daß  sie  sich  stark  an  fremde  Vorbilder  anlehnt  (sie  ist
wie  die  Handelskammer  von  Hongkong,  deren  Statut  dem  ihren
vielfach  im  Wortlaut  gleicht,  eine  freie  Vereinigung;,  und  daß
sie  auf  der  anderen  Seite  eine  Zusammenfassung  des  Gildenwesens
darstellt.  Als  ihre  Hauptaufgabe  betrachtet  sie  die  Schaffung
und  Ueberwachung  von  Handelsbräuchen  und  ihre  schiedsrichterliche ­
  Tätigkeit.
Durch  das  Komitee  der  Kammer  können  auf  Empfehlung  von
Kammermitgliedern  Personen  aufgenommen  werden,  welche  am
Handel  und  an  der  Schiffahrt  des  Platzes  interessiert  sind.  Sie
bezahlen  mindestens  12  Tis.  Jahresbeitrag;  aber  nur,  wer  100  Tis.
oder  300  Tis.  bezahlt,  ist  für  ein  Subkomitee  oder  für  das  Komitee
wählbar  Alle  Jahre  findet  eine  ordentliche  Generalversammlung
statt;  andere  Versammlungen  muß  der  Präsident  auf  Wunsch
von  mindestens  fünf  Mitgliedern  berufen.
Die  Geschäfte  und  die  Finanzverwaltung  liegen  in  den  Händen
des  Komitees.  Dieses  besteht  aus  den  Vertretern  aller  Kaufmannsgilden ­
  und  einigen  von  der  Kammer  gewählten  Mitgliedern;  die
Gesamtzahl  beträgt  zwölf  bis  sechzehn.  Das  Komitee  wählt  aus
seiner  Mitte  den  Vorsitzenden  und  den  Vizevorsitzenden  der
Kammer.  Es  tritt  monatlich  so  oft  zusammen,  als  es  notwendig
ist,  stellt  einen  Sekretär  an  und  verfaßt  einen  Jahresbericht
über  seine  Tätigkeit.
            
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