Full text: Reichstarifvertrag für das deutsche Buchbindergewerbe, die vertragschließenden Zweige der Papier verarbeitenden Industrie und verwandte Berufszweige (Api-Tarif)

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485. 
Zusatzvertrag 
für die 
B. 
Briefumschlag- und Papierausstattungsfabrikation 
nach dem Abkommen vom 12. September 1027. 
XVII. Orisklassen. 
68. Es bestehen 4 Ortsklassen. Die Zugehörigkeit der 
Orte richtet sich nach der Ortsklasseneinteilung des Reichstarif— 
vertrages für das deutsche Buchbindergewerbe und verwändie 
Berufszweige. 
Falls hiernach Orte mit Briefumschlagfabriken in die Orts— 
klassen Voder VI gehören, werden die Arbeitnehmer trotzdem 
nach der Ortsklasse IV entlohnt. 
XVIII. Grundlage für den Stundenlohniarij. 
69. Gelernte Arbeiter des Buchbinderfaches wer— 
den entlohnt nach den im Lohntarif für das deutsche Buch— 
bindergewerbe und verwandte Berufszweige aufgefährten 
Sätzen (vgl. Ziffer 22). 
70. Für die angelernten Arbeiter gilt die prozen⸗ 
tuale Festlegung der Löhne laut nachstehender Tabelle. Die 
darin aufgesührten Prozentsähze verstehen sich von dem Lohn 
des gelernten Buchbindergehilfen der Ortsklasse J Position ) 
des Reichstarifs für das deutsche Buchbindergewerbe. 
Angelernte Arbeiter. 
71. Ledige Arbeiter im Alter von 
a) 17-419 Jahren 
b) 19-20 
c) 20-21 
d) 21-24 
e) über 24 
50 Proz 
60 — 
70 
77,5, 
87,55
	        
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