Full text: Die Eingliederung der vertriebenen Elsass-Lothringer in das deutsche Wirtschaftsleben im Augenblick seines Tiefstandes

WÄNDERUNGSVERLAÜF UND GETROFFENE MASSNAHMEN. 149 
So mußte Ende November ,1919 die Mitteilung des 
Reiahsministeriums des Innern, daß ein besonderes Ent 
schädigungsgesetz für die Elsaß-Lothringer überhaupt nicht 
zu erwarten sei, sondern ihre Entschädigung mit allen 
anderen geschädigten Grenzlands- und Ausländsdeutschen 
erfolgen solle, einen Sturm der Entrüstung unter den Ver 
triebenen entfesseln. 
Der Beirat im Reichsministerium des Innern, Abteilung 
für Elsaß-Lothringen, verfaßte auf seiner dritten Tagung, 
die in Cassel vom 25. bis 29. November 1918 stattfand, fol 
gende Resolution: 
„Dem elsaß-lothringischen Beirat ist für seine diesmalige Tagung 
die Vorlage eines Gesetzentwurfes zur endgültigen Regelung der Ent 
schädigung für Elsaß-Lothringische Verdrängte in Aussicht gestellt 
worden. Statt diesen Gesetzentwurf in Vorlage zu bringen, hat die 
Regierung unter Einbringung von Richtlinien für eine vorläufige 
Regelung im Wege der Bevorschussung, Beihilfe und Unterstützung 
dem Beirat die Mitteilung gemacht, daß die Reichsregierung auf Grund 
neuerlicher Entschließung von der Vorlage eines besonderen Ent 
schädigungsgesetzes für die Elsaß-Lothringer absehen zu müssen glaube, 
und diese Entschädigung gemeinsam mit derjenigen der Ausländs 
deutschen, Kolonialdeutschen und Ostdeutschen zu regeln beabsichtige. 
Der Beirat legt gegen diese nach monatelangen Vorarbeiten völlig 
überraschend eingetretene Änderung des Standpunktes der Regierung 
im Interesse seiner schwer leidenden Landsleute ernstliche Verwahrung 
ein, und erblickt darin die Gefahr einer schweren Schädigung der ihm 
anvertrauten Interessen. Das Fallenlassen der bisherigen Einzel 
entwürfe und die Übertragung der Ausarbeitung des gemeinsamen 
Gesetzentwurfes auf ein neues, mit der Sache bisher in keiner Weise 
befaßtes Ministerium bedeutet auf der einen Seite die Ausschaltung 
der bisher im Ministerium des Innern gesammelten Erfahrungen und 
Vorarbeiten, auf der anderen ein weiteres Hinausschieben der so 
dringend notwendigen Erledigung der Entschädigungsfrage. . . . 
In der Zusammenfassung der Entschädigungsfrage der Elsaß- 
Lothringer mit denen der Auslands-, Kolonial- und Ostdeutschen, 
trotz großer Ungleichheit der rechtlichen Unterlagen und trotz wesent 
licher Verschiedenheit der geltend zu machenden Ansprüche, liegt die 
offensichtliche Gefahr einer gleichmacherisohen Behandlung und damit 
insbesondere die Bedrohung der besonderen Interessen der elsaß 
lothringischen Flüchtlinge mit ernster Benachteiligung. 
Der Beirat ersucht daher die Reichsregierung auf das eindring 
lichste um alsbaldige Vorlage eines besonderen Entschädigungsgesetzes 
für die elsaß-lothringischen Vertriebenen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.