Full text: Gesellschaftslehre

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162 Die sozialen Anlagen des Menschen und das Wesen der Gesellschaft. 
Persönlichkeit selbst, soweit sie noch plastisch ist, mitgebildet. Käme 
der Ausdruck nicht zu dem inneren Zustand hinzu, so würde dieser selbst 
anders sein und unvollkommener bleiben. — Zweitens gehört zum 
Wesen des Ausdrucks die Tatsache der Resonanz. MNur wo er eine 
solche zu finden erwartet, gelangt der Ausdruck überhaupt zu seiner 
vollen Entfaltung; ohne diese Erwartung tritt er nur verkümmert auf. 
Die Resonanz folgt auch nicht etwa zeitlich auf die Kundgebung, so daß 
die Erwartung des Widerhalles getäuscht werden könnte; sondern sie 
beginnt im gleichen Augenblick wie jene. Kundgabe und Resonanz, 
Ausdruck und Verstehen bilden eine Einheit und werden als solche so- 
wohl von dem einen wie von dem andern Partner erlebt. Drittens 
ist nämlich die Resonanz nicht etwa ein passiver Vorgang, ein reiner 
Reflex nach Art einer mechanischen Gegenwirkung, sondern sie ist selber 
ihrerseits eine Kundgabe der angesprochenen Person. Diese 
nimmt den Ausdruck in ihre ganze Persönlichkeit auf, verarbeitet ihn 
und drückt diese Verarbeitung ihrerseits aus. Alles dieses vollzieht sich 
wie gesagt nicht nachträglich, sondern gleichzeitig mit dem ursprüng- 
lichen Ausdruck: es spielt sich ein einheitlicher Vorgang ab, 
in dem jeder Partner zugleich ausdrückt und versteht, die Rollen beider 
also innerlich gleichartig sind. Beider Partner Seelen klingen also in 
eins zusammen: es entsteht hier also eine Einheit wiederum von 
spezifischer Art. Aufgeklärt werden kann sie nicht durch Vergleiche mit 
körperlichen Vorgängen, sondern nur auf dem Wege der Anschauung, 
d. h. nur durch die Besinnung auf die Eigenart des Erlebnisses. Will 
man diese Art Einigung und Einheit ablehnen wegen ihres mystischen 
Charakters, so hat man vom Standpunkt der Raumlogik aus durchaus 
Recht; nur daß man Unrecht hat mit der Voraussegung, die Logik der 
Naturerkenntnis sei die einzige geltende Logik; die von ihr vorausgeseßte 
Selbständigkeit der einzelnen Dinge gegeneinander existiert eben in der 
Welt der Gesellschaft nicht. — Besonders verwickelt wird diese Einigung 
beider Personen dadurch, daß die Existenz der beiden verschiedenen In- 
dividualitäten durch sie nicht aufgehoben wird: beide bestehen nach wie 
vor nebeneinander und bilden doch zugleich eine Einheit höherer Ord- 
nung — ein Tatbestand, der dem allgemeinen Sag entspricht: Individuali- 
täten gliedern sich durchweg nach unten in solcher niedrigerer Ordnung 
ınd schließen sich nach oben zu entsprechenden Einheiten höherer Ord- 
nung zusammen. 
Das Gesagte gilt, wie schon bemerkt, unabhängig von dem Inhalt des 
Ausdrucks: es gilt also für die theoretische Unterredung so gut wie für 
den ästhetischen oder religiösen Kontakt, für die Kundgabe des Führer- 
willens wie für diejenige der Liebesgesinnung oder der Kampfbereit- 
schaft. Überall ruft eine kundgetane Haltung die entsprechende Hal-
	        
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