fullscreen: Die obligatorische Krankenversicherung

DAS ANWENDUNGSGEBIET 
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Zahl der Familienangehörigen, die für die Gewährung von Sachleistungen 
in Betracht kommen (jedoch tatsächlich noch nicht ausnahmslos in deren 
Genuss sind), im Jahre 1922 16.4 Millionen betragen haben, nämlich : 
1.000.000 Personen im Alter von mehr als 70 Jahren ; 
4.500.000 Frauen der Versicherten ; 
1.500.000 Kinder über 14 Jahre z 
9.400.000 Kinder unter 14 Jahren. 
Wenn man der Zunahme der Versicherten im Jahre 1923 Rechnung 
trägt, dann kann man die Zahl der Familienangehörigen, die Familienhilfe 
arhalten können, auf 17.500.000, also 0,83 bis 0,86 der auf einen Versicherten 
fallenden Familienangehörigen schätzen. Man erhält die Zahl der Familien- 
angehörigen, die tatsächlich im Genuss der Familienhilfe sind, wenn man 
die Zahl 17,5 mit dem Hundertsatz der Kassenmitglieder der Kassen, wel- 
che die Arzthilfe als Mehrleistung vorgesehen haben, also mit 93 v. H. ver- 
vielfacht, was eine Gesamtzahl der im Genuss der Familienhilfe befindlichen 
Personen von 16.500.000 ergibt. Diese Schätzung kann jedoch nur unter 
Vorbehalt wiedergegeben werden. 
Das für 1925 von dem Hauptverband deutscher Krankenkassen ver- 
veröffentliche Jahrbuch gibt (Seite 283) Aufschluss über die bemerkenswerte 
Entwicklung der Familienhilfe bei den Ortskrankenkassen. Nach dem 
Jahrbuch haben 95 v. H. der Ortskrankenkassen, die ungefähr 99 v. H. der 
sämtlichen Ortskrankenkassen-Mitglieder umfassen, die Familienhilfe ein- 
geführt, so insbesondere alle Ortskrankenkassen der grossen Städte für 
ihre sämtlichen Mitglieder. Das gleiche gilt von den Kassen der mittleren 
Städte, während in den kleinen Städten 92,62 v. H. der Kassen für 
96,32 v. H. der Mitglieder die Familienhilfe eingeführt haben, und selbst auf 
dem Lande gewähren 93,98 v. H. der Kassen für 97.48 v. H. ihrer Mitglieder 
die Familienhilfe. 
Nach den von 199 Kassen dem Gesamtverband der Krankenkassen 
Deutschlands gelieferten Angaben, die sich auf 1.013.893 Versicherte be- 
ziehen, hatten im Jahr 1925 46,9 v. H. der Versicherten Angehörige in 
ihren Haushalt, die zum Bezug der Familienhilfe berechtigt waren. Die 
Zahl dieser Angehörigen belief sich auf 72 v. H. der Versicherten. 
Verhältnis zwischen der Zahl der versicherten Mitglieder 
der auf Grund der RVO errichteten Kassen zu der Gesamtbevölkerung 
und zu der werktätigen Bevölkerung 
Noch ein Wort über die Entwicklung des Anteils der Versicherten an 
der Gesamtbevölkerung. Im Jahre 1888 erfassten die Kassen 17 v. H. der 
männlichen und 3 v. H. der weiblichen Bevölkerung, somit 10 v.H. der 
Gesamtbevölkerung, während im Jahre 1924 die entsprechenden Ziffern 
33 v.H., 21 v. H. und 27 v.E. betrugen. 
In der folgenden Tabelle ist die Zahl der Versicherten auf je hundert 
Einwohner angegeben : 
Tahr 
1914 
1915 
1976 
El 
1910 
Versicherte 
auf je 
100 Einwohner 
Da 
ı-hr 
1920 
1921 
1922 . 
1923 . .. 
1924 . . .. 
19925 
Versicherte 
auf je 
100 Einwohner 
22 
°9 
59) 
a) 
7 
239 
Ferner lässt sich nach den vom Arbeitsministerium mitgeteilten. Unter- 
lagen das Verhältnis zwischen der Zahl der Versicherten, der werktätigen 
Bevölkerung und der lohnarbeitenden Bevölkerung für 19925 feststellen.
	        
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