R
Arbeiter{huß.
Apotheken. Die gefeklidhe Regelung des Adchtftundentages fteht
unmittelbar bevor.
Die bereits feit dem Berner Abkommen von 1906 be:
itehenden internationalen Abmacdhungen auf dem Gebiete des
Arbeiterfhuges (die beiden erjten betrafen das Derbot der Der:
wendung von weißem Phosphor in der Zündholzindujtrie und
das Derbot der gewerblihen Nachtarbeit von Srauen!) wurden
dur eine Reihe von Befitimmungen im S$riedensvertrag er:
gänzt, die mit dejffen Annahme und Ratifikation am 10. Januar
1920 Rechtswirkjamkeit erlangten. Es handelt fid dabei um die
Artikel 387 bis 427 des Dertrags von Derjailles, die unter der
Gejamtüber[hrift „Arbeit“ erftens die Beftimmungen über die
Einridhtung eines Internationalen Arbeitsamts und zwei:
tens einige Leitfäße für die gleihmäßige Regelung des ma:
teriellen Arbeitsrecdts enthalten. Die nähere Ausführung
diefer Leitjäße wurde in einer im November 1919 in Wafhing-
ton tagenden internationalen. Konferenz befchloffen, an der Der:
treter der deutjhen Regierung zwar nicht teilgenommen haben,
deren Befchlüfjen das. Deutfhe Reidhh aber nachträglidh zu:
geftimmt hat.
Davon betreffen die folgenden das Gebiet des Arbeiter.
iHußges:
1. Eine Reihe von Dorfhlägen betr. den Betriebsfhuß,
wie die Einrichtung einer öffentligen Gefundheitsfürforge,
Maßnahmen zur Derhütung von Milzbrand, fowie der Aus:
[&luß von Srauen und Jugendlidhen unter 18 Jahren von Ar:
beiten mit bleihaltigen Produkten.
2. Die grundfägliqge Befdränkung der Arbeitszeit in gewerb:
lidjen Betrieben auf 8 Stunden täglidhh, bzw. 48 Stunden
wödcentlid}
3. Die Ausdehnung des WödhnerinnenfHußges aud auf
Handelsbetriebe; das Derbot der Bejhäftigung von Srauen inner:
halb von 6 Wochen nad} der Entbindung fowie eine Ruhezeit
von 6 Wodhen vor der vorausfichtliqhen Niederkunft.
4. Die Bejtimmung, daß die Nadtruhe mindejtens 11 Stun«
den dauern und die Zeit zwifhen 10 Uhr abends und 5 Uhr
morgens einfließen muß.
ig
ben
ug
wie
3
Uni
und
4107
ie’
Ol
0b
mu:
den
lan
die
und
bec
Ze
ich
his
1“
)
BE
Ar!
der
wö:
na
(in
Ws
wa
1) Der auf einer Berner Konferenz von 1913 aufgenommene Befchluß
der MM eines 10 jtündigen Marimalarbeitstages für Srauen und
Jugendliche, der übrigens ja für Deutjdland nichts Neues brachte,
konnte infolge des Kriegsausbruches nicht mehr ratifiziert werden.