Metadata : Stock dividends

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zu  regelnden  Fragen  möglichst  erschöpfend  im  Gesetz  aufgeführt  werden.
Solche  Fragen  möchten  sein:
Bedingungen  der  Annahme,  Kündigung,  Entlassung;
Arbeitszeit  (Beginn,  Schluß  der  Arbeit,  Pausen);
Arbeitstage  resp.  Festsetzung  der  (Sonn-,  Fest-  rc.)  Tage,  a»
welchen  nicht  gearbeitet  wird;
Bedingungen,  Grenzen,  Festsetzungs-Instanz,  Löhnungsweise  bezug'
lich  der  Ueb  erstunden;
Lohn-Festsetzung;
Auslöhnung  (Tage,  Ort,  Fristen,  Formen  der  Lohnzahlung,
Bedingungen  im  Falle  der  Sperrung  eines  Theiles  des  Lohnes,
Auslöhnung  an  Minderjährige);
Strafen  (Festsetzungs-  und  Appell-Instanz,  zulässige  Höhe,  MU'
theilung,  Beschwerde,  Verwendung,  Verwaltung,  Verzeichniß)  resp-Prämien;

Theilnahme  an  Kassen  und  Wohlsahrtseinrichtuuge",
Rechte  und  Pflichten,  Verwaltung  derselben;
Bestimmungen  bezüglich  der  (dienstlichen  und  sittlichen)  Pflichte"
der  Meister  und  Angestellten,
der  Arbeiter,  speciell
der  jugendlichen,
der  weiblichen  Arbeiter  (Trennung  der  Geschlechter).
Bestimmungen  der  Gewerbeordnung  bezüglich
der  jugendlichen,
der  weiblichen,
aller  Arbeiter.
Unfallverhütungsvorschriften.
Angabe  (Name  und  Wohnung)  der  Kassen-Aerzte,  -Apotheke^
der  Berufsgenossenschaft  sowie  deren  Organe,  soweit
Arbeiter  in  die  Lage  kommen  können,  dieselbe  in  Anspruch  â'
nehmen,
des  Fabrikinspectors.
C.  Aellesterr  Rathe.  —  Aàiter-Airsschiìsse  (Aàilskarnmerm).

Nach  dem  Bundesgesetz  der  Schweiz  soll  den  Arbeitern  Gelege"'
heit  gegeben  werden,  sich  über  die  geplante  Arbeitsordnung  zu  äuß^
Ueber  die  Form  der  Einholung  dieser  gutachtlichen  Aeußerung  ist  w#
gesagt.  Soll  dieselbe  Bedeutung  haben,  dann  muß  eine  gewählte
tretung  der  Arbeiter  in  geordneter  Weise  über  die  geplanten  Best>"
            
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