Object: Untersuchungen über das Versicherungswesen in Deutschland

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2. Neichsunsallverstcherung. 
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Dr. E. Länge-Berlin. 
Die Versicherung nach den Reichsunfallversicherungsgesetzen (künftig 
nach dem HI. Buch der Reichsversicherungsordnung) liegt bekanntlich in 
der Hauptsache den Berussgenossenschaften ob. Zurzeit bestehen 66 ge 
werbliche und 48 land- und forstwirtschaftliche Berufsgenossenschaften, 
daneben noch 14 besondere Versicherungsanstalten, die von den Bau- 
Berufsgenossenschaften und der See-Berufsgenossenschaft mit verwaltet 
werden. Außerdem sind noch eine größere Zahl von staatlichen (1909 
und 1910: 210) sowie Provinzial- und Kommunal- (1909: 335, 1910: 
336) Ausführungsbehörden an der Durchführung der Unfallversicherung 
beteiligt. 
Was hier in erster Linie interessiert, sind die Fragen: 
1. Welche Summen werden durch die Versicherung bewegt? 
2. Woher kommen diese Summen, und wohin gehen sie? 
3. Welche Kapitalien sind durch die Versicherung angesammelt 
worden, und wie sind sie angelegt? 
Die berufsgenossenschaftliche Finanzwirtschaft beruht mit geringen 
Ausnahmen — auf die wir später noch zu sprechen kommen — auf dem 
sogenannten Kostcnumlageverfahren. Es werden also die Beiträge der 
Mitglieder nicht auf Grund irgendwelcher versicherungstechnischer Rech 
nungen oder Schätzungen erhoben, sondern es wird nach Ablauf des 
Rechnungs-(Kalender )JahreS festgestellt, wieviel die Berufsgenossenschaft 
im Laufe des Jahres tatsächlich verbraucht hat, und diese Summe wird 
auf die Mitglieder der Berufsgenossenfchaft — d. h. die Bctriebsunter- 
nehmer — umgelegt. Hinzugefügt wird diesen Kosten nur noch eine 
gewisse Summe für die Ansammlung einer Rücklage (eines Reservefonds). 
Weiteres Vermögen sammeln die Berufsgenossenschaften — von den
	        
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