Full text: Richtlinien für die Organisation der Arbeitslosenversicherung in den Arbeitsämtern

Bahlbogen und Auszahlungslifte vom Hauptamte zu 
beicheinigen. Der tatjächlidh ausgezahlte Barbetrag 
ift vom Auszahler der Meldefjtelle in einer befjon- 
deren Spalte nachzuweijen. Ueber den Empfang 
feiftet der Empfänger auf der Auszahlungslifte felbit 
Quittung. Bor der Auszahlung hat der Auszahler 
der Meldejtelle die Gelegenheitsverdien]te und ver: 
Täumten Rontrolltage zu verrechnen und die ent: 
ipredhenden Beträge abzufeßen. Bei Gelegenheits- 
verdienft muß fowohl deffen Gejamthöhe als auch 
der abgefebte Betrag aus der Auszahlungslifte her- 
vorgehen. Kann aus anderen Gründen (3. 5. Ber- 
änderung im Familienjtand, Veränderung der Höhe 
der Krifenunterftüßung infolge von neuen Ein- 
nahmen Angehöriger) der in der MAuszahlungslifte 
vorbereitete Betrag nicht gezahlt werden, fo {ft die 
Bahlung zunächft auszufegen und eine Enticheidung 
des Hauptamts herbeizuführen. 
Sofort nach beendeter Zahlung ift die MAus- 
zahlungslifte abzufchließen und dem Hauptamt oder 
der Nebenftelle einzufenden, welche die Auszahlungs 
ifte prüfen, in den 3ahlbogen (Spalte Empfangs- 
beftätigung) einen Vermerk über Die geleiftete 
Quittung aufnehmen und mit der Meldeftelle ab: 
rechnen. 
Bei der Durchführung der Kontrolle ift ficher- 
zuftellen, daß der einzelne Arbeitslofe mindeftens 
zweimal im Monat mit dem für ihn zuftändigen Ber 
mittler des Hauptamtes oder der Nebenitelle in Ber: 
bindung kommt. 
VIa. Für die häufiger wiederkehrenden Ge{häftsvorgänge mit 
formularmäßigem Inhalt find tunlichjt Bordrude ZU 
verwenden. Die Vordrucke find in Din-Format zu 
halten und, foweit fie für den inneren Dienftgebrauch 
beftimmt find, möglichft gelocht zu befchaffen. Ieden 
Nordruc in einer bejonderen Farbe zu halten, ericheint 
nicht notwendig. 
Bei der Beihaffung der Bordrude und der Aus: 
wahl der Rapierforten ift jeder unnstige Aufwand zu 
vermeiden. Als Anhalt hat das von der Reihsdrucerei 
herausgegebene „Verzeichnis der für Behörden be- 
jtimmten Bapiere“ zu dienen. Für Bordruce, die 
beiderfeitig handjchriftlid oder mit der Mafjchine be: 
ihrieben merbden, ijt die Verwendung eines weißen, 
mittelfeinen Schreibpapiers im Quadratmetergewicht 
von 68 bis 70 g (ähnlidhy dem Mufterblatt 8 des 
erwähnten Mufterbuches) ausreichend. Bei einfeitig ZU 
bejchreibenden Vordrucen kann 11. U, auch ein aerina- 
mertigeres Rapier genügen. 
Sm folgenden wird eine Neberficht über diejenigen 
Bordruce gegeben, deren gleichförmige Bermendung in 
allen Arbeitsämtern verlanat werden muß. Die Melde: 
VI. Bordrude und Stempel. 
a) Bordrude. 
I
	        
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