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Wohnungsfürsorge.
Die Wohnungsfrage ift der Kernpunkt
aller fürforgerifchen Probleme.
(Jenny Apolani).
nmittelbar nach Ausbruch des Krieges begann die Frage der
Mietzahlung die größte Beforgnis zu erregen. Ein Verjagen
der Mietzahlungen und infolgede|fen Obdachlofigkeit im
größten Umfange fchienen unvermeidlich.
Im Gegenfaff zu anderen kriegführenden Staaten hat
die deutfche Regierung, fowohl auf Zwangserlaffe, als allgemeine Stundungen
von Verbindlichkeiten verzichtet, dagegen im Wege der Notgefeffgebung
durch die Bundesratsverfügungen vom 7. und 18. Auguft 1914 den durch
den Krieg unmittelbar oder mittelbar Betroffenen einen prozeffualen Schuff
gewährt. Demnach dürfen zwar die Kriegerfamilien in ihren Mietverhält-
niffen während der Kriegszeit nicht durch gerichtliche Beitreibung der gegen
(le beftehenden Forderungen geftört werden, die Schuldner bleiben aber
materiell weiter verpflichtet.
Blieb alfo ein Teil der Mietfchuld, wenn auch bis nach dem Kriege ge-
ftundet, zurück, fo erwuchs dem im Felde flehenden Krieger die drohende
Sorge, bei feiner Rückkehr der Zwangsvollftreckung zu verfallen, anftatt
mit frifchem Mut für feine Zukunft eintreten zu können. Von vornherein
muffte ihn die Abtragung einer drückenden Schuld, die nicht allein ohne
fein Verfchulden, fondern gerade infolge feines Eintretens für das Vaterland
entftanden war, fchwer belaften.
Das muffte in erfter Linie vermieden werden, durch Schaffung ganz
klarer Verhältniffe. Es galt alfo die Mietfchuld durch rechtlich bindenden