Full text: Kurzer Umriss der Sozialfürsorge in R.S.F.S.R.

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6. Personen, ielche imstande sind, ihre frühere Berufstätwgkeit, 
jedoch mit geringerer Produktivität auszuüben. 
Als‘ Personen, welche nicht imstande sind, sich ihren Lebensunter- 
halt durch eigene Arbeit zu verdienen, gelten ausserdem Eltern oder Ehe- 
gatten, welche ein Kind unter 8 Jahren bei sich haben. ; 
Invaliden der ersten drei Gruppen besitzen das Recht auf eine staat- 
liche Pension, die übrigen den Anspruch auf Arbeitsversorgung insbesondere 
durch vorzugsweise Anstellung in staatlichen und genossenschaftlichen Be: 
trieben sowie in privaten Unternehmen. 
Im Laute des Jahres 1927/28 beabsichtigt man die Zahl der Staatspen- 
sionäre bis auf 246.000 in der RSFSR und 370.000 in der Sowjetunion zu 
bringen. Die. Höhe der vollen Jahrespension (Invaliden 1. Gruppe) beträgt 
40% des durchschnittlichen Lohnes eines Arbeiters. 
Bei der Festsetzung einer Pension wird die. Vermögenslage der die 
Staatsversorgung in Anspruch‘ nehmenden Person mit in Betracht gezogen, 
und zwar werden dabei nicht nur die Bedürfnisse der Rentner selber, sondern 
auch ihrer Familienmitglieder berücksichtigt. | 
Ausserdem werden gegenwärtig, auf Grund ‚des Gesetzes über die 
Versorgung von Personen, welche sich ausserordentliche Verdienste um die 
Republik erworben haben, sowie auf Grund des Gesetzes über die Versor- 
gung wissenschaftlicher Arbeiter, die sogenannten persönlichen Pensionen an 
über 6000 Personen gezehlt, unter welchen hervorragende Teilnehmer der 
Revolution; berühmte Wissenschaftler, Künstler, Techniker sind, deren 
Arbeiten internationale‘ oder republikanische Bedeutung haben. 
Die finanziellen Mittel, über welche die Organe der Sozialversorgung 
für die Ausübung ihrer Tätigkeit verfügten, waren folgende: 
1926/27 ungefähr 50 Millionen Rubel für die Sowjetunion 
1927/28 ungefähr 80 Millionen Rubel für die Sowjetunion 
Ausser den Pensionen werden an die Versicherten Sterbegelder und 
Unterstützungen bei der Geburt und für die Ernährung eines Kindes ge- 
zahlt, auch wird ihnen eine Reihe von Privilegien auf dem Gebiete des 
Gesundheitsschutzes, der Volksbildung der kommunalen Dienste, in Bezug 
auf die Staatssteuern, die kommunalen Steuern und Gebühren, auf die Er- 
füllung der staatlichen und kommunalen Bürgerpflichten, auf dem Gebiete 
der Arbeit, der etatsmässigen Versicherung, der Landwirtschaft, in Bezug 
auf die Benutzung der Eisenbahnen usw. eingeräumt. 
auf die Benutzung der Eisenbahnen usw. eingeräumt. - 
Durch Manifest des Zentralexekutivkomites der Sowjetunion vom 
15/X—1927 (P. 6) wurde den Organen der Sozialfürsorge ausserdem die 
Versorgung der Bauernältesten (Starosta) übertragen, was nach vorläufiger 
Schätzung eine Mehrbelastung des Kontingents der zu Versorgenden um 
beispielsweise 700.000 Personen für die Sowjetunion bedeutet. Die Höhe 
der Versorgung der Dorfältesten wird auf zwei Drittel des auf eine Person 
entfallenden Anteils des durchschnittlichen Einkommens einer Bauernwirt- 
schaft bestimmt. ; 
Zu den nächsten Aufgaben der Sozialfürsorge gehört 1) Ausdehnung 
der Pensiondieruug auf alle Notleidenden der militärischen Kontingente, 
welchen seitens der öffentlichen Organisationen keine genügende Hilfe 
zuteil wird und welche keine eigene Bauernwirtschaft besitzen; 2) Festset- 
zung eines Familienzuschusses für Invaliden, welche arbeitsunfähige Fami- 
lienmiglieder zu versorgen haben; 3) die- Arbeitsversorgung der Invaliden 
zu erweitern, und zwar in Form der Kooperierung, wie auch auf dem Wege 
der Wiederherstellung der Bauernwirtschaften der den Kreisen der Dor- 
farmut entstammenden Kriegsinvaliden und der Familien -verstorbener 
Angehöriger der Armee und der Familien von Partisanen; 4) vollständige
	        
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