Full text : Die politische Ökonomie des Rentners

Der Subsistenzfonds 165
Profits sein soll? Diese Frage wird von Böhm-Bawerk in seiner
Lehre vom ““Subsistenzfonds‘* beantwortet.
„-...das Angebot an Subsistenzvorschüssen in einer Volkswirtschaft
 wird mit einer geringfügigen Ausnahme repräsentiert
durch die Gesamtsumme des — abgesehen von Grund und Boden
— in derselben existierenden Vermögensstockes. Die Funktion
dieses Vermögensstockes besteht darin, das Volk während der
Zwischenzeit, die zwischen dem Einsatz seiner originären Produktivkräfte
 und der Gewinnung ihrer genußreifen Früchte vergeht,
 also während der durchschnittlichen gesellschaftlichen Produktionsperiode
 zu erhalten; und die gesellschaftliche Produktionsperiode
 kann desto länger gegriffen werden, je größer der
angesammelte Vermögensstock ist?®.“
„Es wird also in der Tat der ganze aufgesammelte Vermögensstock
 der Gesellschaft mit der höchst geringfügigen Ausnahme
jener Vermögensstämme, die Eigentümer selbst verzehren, als Angebot
 von Subsistenzvorschüssen auf den Markt gebracht?*.“
„Der ganze Vermögensstock der Volkswirtschaft dient als Subsistenzfonds
 oder Vorschußfonds, aus dem die Gesellschaft ihre
Subsistenz während der gesellschaftlich üblichen Produktionsperiode
 bezieht*® ‘“*
Ungeachtet dessen, daß der gesamte „Vermögensstock‘‘ der
Gesellschaft auch Produktionsmittel in sich einschließt, d. h.,
materielle Elemente des konstanten Kapitals, die für den unmittelbaren
 Genuß nicht geeignet sind, zählt Böhm-Bawerk dennoch
diesen „Vermögensstock‘‘ zum Subsistenzfonds, da in der
Gesellschaft ein beständiges „Ausreifen‘ der zukünftigen Güter
zu gegenwärtigen stattfindet.
Es muß noch die Lage der Parteien, d. h., der Käufer und
Verkäufer, klargestellt werden, die Handel mit den verschiedenen
 gegenwärtigen und zukünftigen Gütern treiben. Auf Seiten
desAngebotsdergegenwärtigen Güter hebt Böhm-Bawerk
 folgendes hervor.
Der Umfang des Angebots an Subsistenzmitteln wird repräsentiert
 durch den gesamten aufgehäuften Vermögensstamm,
abgesehen von Grund und Boden und nach Abzug derjenigen
Vermögensbeträge, welche „einerseits die verarmenden, andererseits
 die selbständig produzierenden Vermögensbesitzer selbst definitiv
 oder vorschußweise verzehren?!.“
28 Positive Theorie“, S. 525.
2° Ib. 8.527,
3 Ib. 8.528,
31 Ib. S. 538.
            
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