zweige der Landwirtschaft und die Regelung des Absatzes ihrer
Produkte sein. Nur so kann der gesamten Landwirtschaft eine gefestigte
Grundlage ihres Bestandes gegeben werden. Diese notwendige
Umstellung im Produktionsprozeß und -ziel liegt im Rahmen
der einem funktionsfähigen Großbetrieb gegebenen Möglichkeiten,
sie kann aber nicht von finanziell erschütterten
Betrieben durchgeführt werden; hier ist eine Umstellung
der Betriebsgrößen, d. h. eine foreierte Siedlungstätigkeit,
das Gebot der Stunde.
Bestrebungen, die darauf abzielen, Besitzern überschuldeter Großbetriebe
ein formales Eigentumsrecht zu erhalten, verlangsamen diese
aus der Gesamtlage heraus gegebene Entwicklung, sie vermögen ihr
Fortschreiten auf die Dauer nicht zu hindern.
Praktische Erfahrungen über die im Sinne der Besitzerhaltung
geplanten Maßnahmen liegen bisher hinsichtlich der Umschuldungsaktion
in Ostpreußen vor. Das Ergebnis kann hier bei einem sehr
erheblichen Anteil der vergebenen Umschuldungsmittel weniger in der beabsichtigten
Fundierung laufender Verbindlichkeiten oder gar Sanierung
gefährdeter Betriebe als in einer Übernahme des privatwirtschaftlichen
Risikos der Gläubiger auf die öffentliche Hand gesehen werden, das
n absehbarer Zeit in Verluste umschlagen wird.
In den gleichen Gebieten, in denen die gefährdeten Großbetriebe
ihren Niedergang in den letzten Jahren fortgesetzt und in
ihn noch gesunde Betriebe hineingezogen haben, wird der Ausbau
lebensfähiger Neusiedlungen durchgeführt *).
Die ostpreußischen Siedlungsunternehmungen, bei denen im
letzten Jahre die verhältnismäßig geringen zur Verfügung stehenden
Reichsmittel zur Förderung der Siedlung in erster Linie zusammengefaßt
wurden, haben mit ihrer Siedlungsarbeit gezeigt, daß weite
Flächen über- oder hochverschuldeter Großbetriebe eine geeignete
Grundlage für neue Bauernstellen darstellen können. Gleichzeitig
haben die vom Staatskommissar zur Stützung des ostpreußischen
Gütermarktes durchgeführten Sanierungsmaßnahmen in zahlreichen
Fällen erwiesen, daß im Rahmen der Sanierung bedrohlich ver-*)
Das ländliche Siedlungswesen nach dem Kriege. Enquöäte-Ausschuß,
Unterausschuß II, Band 10.
b