Full text: Finanzwissenschaft

n 4. Buch. V. Teil. Die Steuern. 
auf den Kauf und die Freigebung von Sklaven. Diese Steuer 
gewann namentlich dadurch an Bedeutung, daß bekanntlichermaßen 
mit der Entfaltung des Reichtums der Sklave der wichtigste Ver- 
mögensgegenstand war, der als Produktionsmittel verwendet wurde 
und dort fast ebenso eine beliebte Anlageart war, wie ın unserer 
Zeit das Wertpapier. Größere Bedeutung gewannen namentlich 
die direkten Steuern in den Provinzen des römischen Weltreiches, 
wo dieselben teils als persönliche Steuer in der Form der Kopf- 
steuer, teils als Grundsteuer auftraten, und zwar mit Benutzung 
katasterartiger Anfzeichnungen. Soll ja später, als die Mutter 
Constantin d. Gr., Helena, an der Stelle des Grabes des Er- 
lösers eine Kirche errichten wollte, mit Hilfe dieser Verzeichnisse 
die Stelle angegeben worden sein, wo sich der Garten Josefs von 
Arimathia befand, in dem Jesus beerdigt wurde. Die Grund- 
steuer dehnte dann Diocletian auf Italien aus, so daß dieselbe 
nun zu einer allgemeinen Steuer wurde. Es ist wahrscheinlich, daß 
in der späteren Kaiserzeit auch der Ertrag aus Gewerbe und Handel 
der Besteuerung unterlag. Auch die persönliche Steuer wird später 
auf die Coloni genannte Volksklasse ausgedehnt und aus den 
Schichten dieser Klasse entwickelte sich im Mittelalter in einzelnen 
Staaten der Untertanenstand. 
3. Mittelalter. Im Mittelalter begegnen wir aus Anlaß der 
neuen Staatenbildung ähnlichen Erscheinungen, wie im Altertum, 
bis zu der Zeit, wo mit der Entwicklung stärkerer Staatengebilde 
die Steuer neben den bisherigen privatwirtschaftlichen und halb- 
staatlichen Einnahmequellen mehr hervortritt. Dies geschieht in 
verschiedenen Staaten in ungleichem Rhythmus. In jenen Staaten, 
wo sich die zentrale Staatsgewalt früher über die Vasallen erhebt 
und ein stärkeres Staatsbewußtsein sich rascher entwickelt, dort ent- 
wickeln sich auch rascher deren staatswirtschaftliche Einnahmen, 
namentlich die Steuern; in jenen Staaten dagegen, in welchen die 
mittelalterliche Gliederung und Zerrissenheit, die Schwäche der 
zentralen Staatsgewalt sich länger behauptet, dort entwickelt sich 
auch viel langsamer die eigentliche Staatseinnahme, die Steuer. 
Die Hauptvertreter der ersten Gruppe sind namentlich England 
und Frankreich; die Steuergeschichte dieser Staaten ist gewisser- 
maßen typisch für die Geschichte der Steuern. 
4, England. England ist jener Staat, in dem schon im 
13. Jahrhundert das den Grundsatz der Steuerpflicht ergänzende 
Prinzip zur Geltung kommt, daß die Steuer nur von den Vertretern 
der Nation bewilligt werden könne; Steuerwesen und Verfassungs- 
recht zeigen eine parallele Entwicklung. Charakteristisch für die 
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