Full text: Das Baugewerbe in der Volks-, Berufs- und Betriebszählung von 1925

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und auch hinsichtlich der Leistungsnotwendigkeiten und Leistungs- 
möglichkeiten ‚der Invalidenversicherung noch sehr ernste Folgen 
argeben. 
2. Zahl und Verteilung der Maurerlehrlinge auf 
Klein-, Mittel- und Großbetriebe. 
Bei der bisherigen Untersuchung der Nachwuchsverhältnisse ist 
auf die Anzahl der eigentlichen Maurerlehrlinge noch nicht ein- 
gegangen worden. Die Lehrlingszahlen können auf zwei Wegen 
festgestellt werden: einmal durch die Altersgliederung der Berufs- 
bevölkerung und zweitens aus den Ergebnissen der gewerblichen 
Betriebszählung, also aus den Angaben der Unternehmer. Die Be- 
rufszählung hat insgesamt 56591 Maurer gezählt, die unter 18 Jahre 
alt sind. Davon sind die meisten sicherlich Lehrlinge; es können 
aber auch bereits jüngere Gesellen darin enthalten sein. Die Zahl 
der über 18 Jahre alten Maurerlehrlinge kann nicht herausgeschält 
werden. Es wird daher besser sein, die Ergebnisse der Betriebs- 
zählung zu Rate zu ziehen. Diese hat in den in Betracht kommenden 
Gewerbezweigen insgesamt 57 674 Lehrlinge gezählt. Dies Ergebnis 
ist also nur um etwas mehr als 1000 Personen größer als die oben- 
genannte Zahl der Maurer unter 18 Jahren. Da die bei Werks- 
imaurern tätigen Lehrlinge — nach den Ausweisen der Berufszählung 
ebenfalls rund 1000 — wohl kaum als Lehrlinge in Maurereibetrieben 
gezählt werden konnten, wird man die Zahl von 57674 Lehrlingen 
als Mindestzahl ansehen müssen. Läßt man die Werksmaurer außer 
Betracht, so kommen demnach auf 314254 Maurergesellen 57674 
Lehrlinge oder auf 5 bis 6 Gesellen jeweils 1 Lehrling, oder auf je 
10 Gesellen etwa 1,8 Lehrlinge. 
Leider ist es nicht möglich, diese Rechnung in genau der gleichen 
Form für Klein-, Mittel- und Großbetriebe: getrennt durchzuführen, 
da nur eine Aufteilung des gesamten Personals vorliegt, die Ver- 
teilung der Maurer und der Hilfsarbeiter auf die einzelnen Betriebs- 
yrößen aber nicht bekannt ist. Man kann also nur die Lehrlingszahl 
und die Gesamtzahl des übrigen Personals, zu dem außer allen 
Arbeitern auch der mittätige Meister, die Angestellten usw. rechnen, 
gegenüberstellen. 
Es ist nachstehend versucht worden, die Rechnung dadurch zu 
bereinigen, daß man von der Personalzahl die Zahl der Betriebe ab- 
setzt, das heißt also, daß man für jeden Betrieb mit mindestens einem
	        
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