Object: Grundzüge der Sozialpolitik

486 IY. Teil. Wohlfahrtspolitik in bezug auf sonstige Personen usw. 
Nachtarbeit, der Einengung der Kinderarbeit u. dgl. mehr. Hier hat 
die Gesetzgebung vielfach eingreifen müssen, weil die Kraft der ein 
zelnen Privatbeamten und ihrer Organisationen nicht ausreichte. Nach 
dem Plane dieser Darstellung kann hierauf nicht näher eingegangen 
werden. Auch in bezug auf die Gestaltung des Arbeitsvertrages hat 
die Gesetzgebung eingreifen müssen, wie weiter unten noch erörtert 
werden wird. Fragen, die diesen Gebieten angehören, standen eine 
Zeit hindurch im Vordergründe der in den letzten Jahrzehnten in 
wachsendem Umfange durchgeführten Privatbeamtenbewegung. Neuer 
dings haben sich andere Fragen iu den Vordergrund geschoben, nament 
lich die Schaffung von Fachgerichten für die Entscheidung von Strei 
tigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis und in den letzten Jahren die 
gesetzliche Regelung der Pensions- und Reliktenversorgung der Pri 
vatbeamten. 
Die Selbsthilfebestrebungen und die allgemeine Vertretung der 
Interessen der Privatbeamten hat zu einer größeren Reihe von Ver 
eins- und Verbandsbildungen geführt. Ein nicht geringer Teil der 
älteren Vereine hat sich — vielfach unter Beteiligung der Arbeit 
geber — überwiegend mit der Pflege der Geselligkeit und der Fort 
bildung durch Vorträge, Lehrkurse usw. beschäftigt. Neuerdings sind 
aber auch die Aufgaben der Interessenvertretung und sozialpolitische 
Bestrebungen in größerem Umfange aufgenommen worden. In Deutschland 
gehören hierher zahlreiche kaufmännische Vereine. Seit dem Jahre 
1890 hat sich ein großer Teil dieser Vereine zu dem „Deutschen Ver 
band kaufmännischer Vereine“ in Frankfurt a. M. zusammengeschlossen. 
Ihm gehörten 1903: 106 Vereine mit 86312 Mitgliedern — darunter 
20 591 Prinzipale — an. Der Verband ist im wesentlichen als all 
gemeine Interessenvertretung tätig. Unter den zum Verband gehö 
rigen Vereinen ist der älteste und bedeutendste der Verein für Hand 
lungskommis von 1858 in Hamburg, der u. a. sich der Stellenvermittlung 
widmet und eigene Versicherungseinrichtungen hat. Auch der Verein 
Deutscher Kaufleute, der als Gewerkverein Hirsch-Dunckerscher Rich 
tung erscheint, hat sich nicht nur mit der Interessenvertretung, sondern 
auch mit Versicherungseinrichtungen befaßt. Von den außerhalb des 
Verbandes stehenden Vereinen ist u. a. der 1881 errichtete Verband 
deutscher Handlungsgehilfen zu Leipzig in ähnlicher Weise tätig, ferner 
der Verband reisender Kaufleute, der kaufmännische Hilfsverein in 
Berlin (1880), der Deutschnationale Handlungsgehilfenverband (1893). 
Als Hauptvertreter der sozialdemokratischen Richtung unter den kauf 
männischen Angestellten erscheint der 1896 errichtete Zentralverband 
der Handlungsgehilfen und -Gehilfinnen Deutschlands zu Hamburg; 
die agitatorische Tätigkeit steht hier im Vordergründe. 
Ohne Beschränkung auf kaufmännische Angestellte und unter sehr
	        
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