Full text: Das Baugewerbe in der Volks-, Berufs- und Betriebszählung von 1925

3. Einzelgeschäfte, Haupt- und Zweignieder- 
lassungen. 
Zur richtigen Einschätzung der vorigen Angaben über die Be- 
triebsgrößengliederung wollen wir uns nochmals vor Augen halten, 
daß es sich hier um die sogenannten örtlichen Betriebseinheiten 
handelt. Jedes Baugeschäft, jede Filiale ist als Betrieb gezählt, 
sofern sie eine räumlich zusammenhängende und einheitlicher Lei- 
tung unterstehende Niederlassung bilden. Das nach auswärts zur 
Ausführung von Bauten entsandte Personal ist dabei dem Personal 
der Stammbetriebe zugerechnet worden. Die Grenze zwischen dem 
„nach auswärts entsandten Personal“ und den als eigene Betriebe 
gezählten Niederlassungen läßt sich naturgemäß nicht exakt fest- 
halten; doch ist im allgemeinen so verfahren worden, daß ständige 
Zweigniederlassungen von Baufirmen als selbständige Einheiten ge- 
zählt wurden, während vorübergehend (für die Dauer eines Baues) 
bestehende Bauplätze im Gewerbebogen der Stammbetriebe nach- 
gewiesen worden sind. 
Wir haben also in der Betriebsgrößengliederung nicht eine 
Gliederung der Unternehmungen, der Baufirmen vor uns. Da jedoch 
die sonst in der Industrie häufige Organisationsrichtung, Zweig: 
niederlassungen zu errichten, im Baugewerbe verhältnismäßig wenig 
ausgeprägt ist, bestehen im allgemeinen nur wenig Abweichungen 
zwischen der Gliederung des Baugewerbes nach örtlichen Be- 
triebseinheiten und nach Wirtschaftseinheiten (Firmen). Handelt 
es sich doch bei etwa 97% aller Betriebe um „einzige Nieder- 
lassungen“ und bei 79% aller beschäftigten Personen um das Per- 
sonal solcher Einzelgeschäfte. Die Haupt- und Zweigniederlassungen 
machen dagegen nur 3% der Betriebe und 21 % der beschäftigten 
Personen aus: 
Einzige Niederlassungen . ...... 86000 Betriebe 862 200 Personen 
Hauptniederlassungen 5 ws 1500 » 135700 2 
Zweigniederlassungen 1300 ” 91 900 “ 
4. Entwicklung zum Großbetrieb. 
Die gewaltige Ausweitung des gewerblichen Produktions- 
apparates in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts machte sich 
fast allein in einer Ausdehnung der Mittel- und Großbetriebe geltend. 
Die Kleinbetriebe (Handwerk, Hausgewerbe) blieben zahlenmäßig
	        
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