Full text: Die doppelte kaufmännische Buchhaltung

Bestandsbuehführimg. 
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schatter gesetzlich oder vertraglich beschränkt (§§ 122, 169 
HGB.). Kapitalgesellschaften (Aktienvereine) kennen keinen per 
sönlichen Konsumtionsfonds. 
4. Abschnitt. 
Systeme kaufmännischer Buchhaltung. 
Das Vermögen einer Unternehmung besteht aus Einzelteilen 
(Bargeld, Bankguthaben, Wechsel, Waren, Fabrikate, Grund 
stücke usf. Vgl. S. 20), die wir mit a v a 2 , a 3 . . . . a n bezeichnen. 
Ihre Summe, das Gesamtvermögen, sei ZA (Aktiva); die Teil- 
werte der Schulden (Buchschulden, Wechsel-, Darlehnschulden 
usw.) seien p v p 2 , p s . . . p , ihre Summe ZP. Demnach ist 
a i H - a 2 “k a s "h a n ~ 
Pi + Pi + Pa + + P:t= 2 p - 
Das Kapital K berechnet sich aus dem Wertunterschied 
zwischen Aktiva und Schulden. Bezeichnen wir das Kapital bei 
der Gründung der Unternehmung bzw. das Anfangskapital bei 
Beginn eines Rechnungs-(Bilanz-)jahres mit K g , so ist 
K 0 = ZA — ZP (Kapitalgleichung). (1)- 
Der Geschäftsbetrieb bewirkt eine fortgesetzte Veränderung 
des Vermögens und der Schulden und damit auch des Kapitals. 
Das Ergebnis dieser Veränderungen whd für das Ende eines Ge 
schäftsjahres durch die Aufstellung des Inventars festgehalten 
(Seite 20). Die Vermögensteile und die Schulden am Ende eines 
Bechnungs- oder Wirtschaftsjahres werden naturgemäß eine 
andere Zusammensetzung haben wie die anfänglichen Bestände. 
Bezeichnet man die Teilwerte am Ende des Jahres mit a lt a 2 > • • •» 
Pii Pi, ■ • •, so ergibt sich: 
a i + a 2 + % + • • • + a n — ^A' 
Pl + ?2 + Ps + • • • + Pn — 2P'- 
Das Kapital am Ende des Geschäftsjahres K 1 berechnet sich • 
wieder aus dem Wertunterschied des Vermögens und der Schulden: 
K x — ZA' — ZP' (I)
	        
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