Das städtische Grundeigentum. Das Eigentum am Kapitalbesizßz. 381
Verschiedenheiten der Personen wesentlich auch die Verschiedenheit an solch beweglichem
Eigentum. Die spätere historische Entwickelung hat das Princip des perfsönlichen
Eigentums nur weiter gebildet durch die genauere Ordnung des Familien- und Erbrechts,
des ehelichen Güterrechts, durch feinere Ausbildung der Verträge und Erwerbsarten,
durch welche Eigentum erworben wird. Ohne Ausnahme blieb in allen Kulturstaaten
der weil überwiegende Teil des beweglichen Besitzes der freien Verfügung der Individuen
und Familien, dem privaten Eigentum überlassen.
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die man felbst hergestellt, ganz von selbst, ebenso auch für alle eingetauschten Gebrauchs—
vorräte. Und heute noch will selbst der extreme Socialismus das private Eigentum
an diesen Gegenständen nicht antasten. Auch in Bezug auf das Eigentum des Bauern
und Handwerkers an seinem produktiven Kapital geben Marx und Engels zu, daß es
berechligt, weil in klarem sichtbarem Zufammenhang mit der individuellen körperlichen
Arbeit des Eigentümers sei. Aber das Kapital der Großunternehmung, das ausgeliehene,
Zinsen oder Gewinn gebende Kapital, das stehe mit seinem heutigen juristischen Eigen—
cümer nicht mehr in derselben Beziehung; nicht von ihm geschaffen und nicht von ihm
bearbeitet, ein Ergebnis gesellschaftlicher Prozefse gebe es ihm eine unberechtigte Rente;
wie der gesellschaftliche Arbeitsprozeß den individuellen oder familienhaften abgelöst
habe, so müsse auch der Verteilungsprozeß ein gefellschaftlicher, das Arbeitsmittel und
fein Produkt ein der Gesellschaft gehöriges werden. Die jetzige überlebte Rechtsform —
der sogenannte Kapitalismus — erzeuge die Ausbeutung der unteren, die UÜbermästung
der oberen Klassen.
Nun ist gewiß der frühere Kleinbetrieb vom heutigen Großbetrieb weit verschieden;
und gewiß haben die geld- und kreditwirtschaftlichen Formen des heutigen Geschäfts—
lebens, zumal die neueren Unternehmungsformen den Verteilungsprozeß so kompliziert,
dem großen Besitzer und dem großen kaufmännischen Talent Möglichkeiten der Rente
und des Gewinns geschafft, die früher sehlten, und die an vielen Stellen durch unrechte
Ausnützung der Übermacht, durch Betrug und List entarteten. Wenn selbst ein Mann
wie Datwin es aussprechen konnte, die Sieger im Kampfe ums Geld seien heute keines—
wegs immer die Besten und Klügsten, so muß die heutige Verteilung des beweglichen
Kapitaleigentums nicht einwandfrei sein. Die Geldmacher sind gewiß meist große
Geschäftstalente, aber ihre Millionen und Milliarden stehen zu oft doch in keinem ent—
sprechenden Verhältnisse zu diesem Talent. Der Zufall spielt in dem lotterieartigen
Kampfe um den Besitz heute eine größere Rolle als früher; und ebenso die harte, oft
wucherische Skrupellofigkeit der Mittel. Die heutige Kapitalbildung in den Händen
der Kaufteute und Unternehmer konnte den Anschein erwecken, als ob in der neueren
Zeit nur noch der Besitz die Scheidung zwischen den höheren Ständen und den besitzosen
Arbeitern erzeuge, daß nur die Besitzenden Unternehmer würden, die Nichtbesitzenden
davon ausgeschlossen seien. Und so wenig das durchaus zutrifft, so groß die Zahl der
besitzlosen Ärbeiter, Werkmeister und Kaufleute ist, die Unternehmer und Kapitalbesitzer
werden oder sonst in gute Stellungen kommen, bei dem Übergang in die Großindustrie
und in die moderne Kapital- und Kreditwirtschaft vollzog sich in der That eine harte
Klassenscheidung, die neben anderen Ursachen auf der großen und raschen Kapital—
anhäufung in den Händen der wenigen Führer der neuen —
heruhte. Das hat naturgemäß heute in weiten Schichten der Zurückgebliebenen und
Übervorteilten ein starkes, aber unklares, dunkles Gefühl der Mißstimmung erzeugt, die
Zweifel an einer gerechten Verteilung der Güter sehr verstärkt. Aber das beweist doch
nicht, daß alles individuelle produktive Kapital nun gesellschaftliches Gesamteigentum werden
müsse. Wenn im Handwerk mehr die technische Arbeit des Meisters, in der Großunter—⸗
nehmung mehr die geistige des Unternehmers in den Vordergrund tritt, so ist damit
doch nicht bewiesen, daß der Reinertrag dort von Rechts wegen, hier zu Unrecht dem
gebühre, der das Risiko trägt, das Geschäft ins Leben gerufen hat. Die Bezeichnung
des Kleinbetriebes als individuellen, des Großbetriebes als gesellschaftlichen Produktions—
prozesses ist eine starke UÜbertreibung, wenn sie behaupten will, daß bei jedem großen