Full text : Zur Begriffsbestimmung der Kartelle und Konzerne

im Niederländischen bedeutet das Wort Cartel soviel ‚wie
Brustwehr, Zinne, und das Bauen an der Festungsmauer als Strafe
wurde Kartelinge genannt.
Bei den Studenten ist Kartell das engere freundschaftliche
Verhältnis mehrerer Verbindungen.
Über die volkswirtschaftliche Bedeutung des Wortes Kartell ist
eine Unzahl von Definitionen vorhanden. Aber trotzdem hat der
Streit über die Frage: was ist ein Kartell? nie aufgehört und Kartellanqueten
 und Kartelldebatten haben daher die Aufstellung einer De-Anition
 unterlassen, da sie, wie es scheint, keine Begriffsbestimmung
tür so vollkommen hielten, daß sie der Beweglichkeit des Kartellgebildes
 gerecht geworden wäre. Dieser Mangel ist auch die Ursache
 für die großen Zahlendifferenzen bei Kartellstatistiken, die
antweder gleichzeitig vorgenommen wurden oder nur kurze Zeit aussinanderliegen.
 So glaubt Liefmann 1922 die Zahl der Kartelle auf
1000 schätzen zu können. Nach der Schätzung des Reichsverbandes
 der deutschen Industrie bestehen 1923 rund 1500 Industriekartelle.
 Metzner begründet diese höhere Zahl nicht nur mit der
Vermehrung der Kartelle, insbesondere der Konditionenkartelle in
den letzten Jahren. Er führt sein Resultat auch auf die weitere Fassung
 des Begriffs „Kartell“ zurück. Bis 1925 sollen sich ungefähr
300 wieder aufgelöst haben. Im Gegensatz zu diesen Angaben rechnet
 das Reichswirtschaftsministerium für Mitte 1925 mit rund 3000
Kartellen, davon 2500 Industriekartellen. Im Großhandel werden
100 und im Kleinhandel etwa 150 Kartelle gezählt. Die Spitzenarganisation
 des Großhandels dagegen glaubt auf ihrem Gebiet nur
30—50 Kartelle zu sehen?).
Wie die auseinandergehenden Zahlenergebnisse der Kartellstatistiken
 zeigen, wurde offenbar der Begriff „Kartell“ verschieden
weit angewandt. Denn, je nachdem man diesen bald enger, bald
weiter handhabt, wird auch das Ergebnis einer Zählung verschieden
 ausfallen müssen.
Der erste Teil dieser Arbeit hat nun die Aufgabe, das oft behandelte
 Problem der begrifflichen Formulierung des Kartells
neuerdings in Angriff zu nehmen. Es soll versucht werden, die
wesentlichen Merkmale des Kartellbegriffs herauszuschälen und so
zur Wesenserkenntnis des Kartells beizutragen. Zu diesem Zweck

?) Siehe Liefmann: Kartelle, Konzerne und Trusts, 1927, S. 38—40, und
Metzner: Kartelle und Kartellpolitik. 1927. S. 11.
            
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