116 Die Grundformen zu einem neuen Aufbau des Tarifrechts.
ck) Schließlich werden gegen die Unabdingbarkeit alle
Argumente geltend gemacht, die sich aus dem individua
listischen Rechtsprinzip gegen die Sozialregelung, die
der Tarif anstrebt, ergeben. Man braucht sich darüber nicht zu
wundern. So schnell sterben alte gewohnte Vorstellungen
— namentlich in Juristenkreisen — nicht aus, und die Un
abdingbarkeit ist zweifellos der schärfste und höchste Ausdruck
des Gedankens der Sozialisierung des Tarifinhalts. Es wird
behauptet, durch die Unabdingbarkeit würden die Arbeiter in
eine sklavische Abhängigkeit von den Gewerkschaften geraten,
welche mit den Grundsätzen des BGB. nicht vereinbar seist,
es fände eine Vergewaltigung des Arbeitsvertrags statt st, es
würde die Vertragsfreiheit angetastet usw. Diese Argumente
beruhen auf einem merkwürdigen Widerspruch. Denn alle, die
so sprechen, erkennen die obligatorische Wirkung des Tarif
vertrags an, wonach die Tarifbeteiligten verpflichtet sind, den
Abschluß tarifwidriger Arbeitsverträge zu unterlassen. Wenn
man aber das eine, die obligatorische Untersagung der tarif
widrigen Abrede, zuläßt und billigt, kann man das andere,
ihre zwingende Untersagung, aus Gründen des Individualis
mus nicht verwerfen. Der rechtliche Zwang, den Tarif zur
Geltung zu bringen, nicht das eigene Belieben, besteht auch so.
Nur die Form ist verschieden. Wenn man daher glaubt, mit
dem Argument des Individualismus gegen die unbedingte
Geltung der Tarifnormen vorgehen zu dürfen, dann muß
man überhaupt die Rechtsgeltung der Tarifnormen den Arbeits
verträgen gegenüber ablehnen, die Freiheit des Arbeitsvortrags
gegen jede tarifliche Antastung verteidigen, kurz das Rechts
prinzip des Tarifvertrags aufgebest. Dieses Rechtsprinzip
ist die Vorausstellung des Sozialwillens nichtstaatlicher
Gruppen über den Jndividualwillen einzelner. Man kann
den technischen Vorzug der Unabdingbarkeit leugnen, nicht
aber aus individualistischen Gründen seinen Gedanken grund-
st Landmann a. a. O. II S. 286.
st Landsberg a. a. O. S. 187.