Full text : Zur Begriffsbestimmung der Kartelle und Konzerne

Andererseits müssen die Kartelle, um die Konkurrenz regulieren
 zu können, in ihrer Anlage quantitativ wenigstens so stark
sein, daß der Markt in einer gewissen Abhängigkeit von ihnen steht,
so daß trotz vorhandener Konkurrenz die unter Berücksichtigung
der allgemeinen Konjunkturlage kalkulierte Absatz- und Gewinnnorm
 erreicht werden kann.
Bezeichnet man nun das Monopol in weiterem Sinn als den Zusammenschluß
 der Anbieter zu einem so beträchtlichen Teil, daß
durch ihr Verhalten auf dem Markte die Preisbildung merklich beeinflußt
 werden kann (Weiß), so muß man das Kartell als monopolistische
 Organisation bezeichnen. Denn es muß beim Kartell immer
die Potenz vorhanden sein, sich nicht vom Markte treiben zu lassen,
sondern ihn einer künstlichen Korrektur unterziehen zu können.
Nach Halm*’) entscheidet über den Tatbestand „monopolistische
 Organisation“ die Beeinflussungsmöglichkeit, nicht die künstliche
 Überhöhung des Preises. Diese Beeinflussung sieht Halın
schon dann gegeben, „wenn die Vereinigung lediglich die Rückkehr
zur Höhe des normalen Konkurrenzpreises ermöglicht und beabsichtigt“.
 Denn dann sei dieser Preis kaum als wirklicher Konkurrenzpreis
 und die Vereinigung zweckmäßig als monopolistisch
zu bezeichnen, da sich der Preis nicht völlig frei durch die Konkurrenz
 bilde, sondern durch gemeinschaftliches Vorgehen reguliert
 werde.

3.Die Relativitätder Monopolstellungundihre
Berücksichtigung durch eine vernünftige
Kartellpolitik.
Die Kartelle sind nun im Gegensatz zu den natürlichen auf der
Unvermehrbarkeit gewisser Güter und Leistungen beruhenden
Monopolen und den rechtlich verliehenen und gesetzlich geschützten
 Monopolen privatwirtschaftlich organisierte relative Monopolgebilde,
 d. h. sie entstehen durch Vertrag und sind nur in ihrer Anlage
 monopolistisch, dagegen bedeuten sie keine Ausschaltung der
Konkurrenz. Es wäre vollständig falsch, anzunehmen, daß mit den
Kartellen die Konkurrenz beseitigt sei. Sie ist nur verändert, nicht
aufgehoben worden. Denn die Kartelle sind nur „potentielle“ Monopole,
 wie Halm sie nennt, hinter denen die potentielle Konkurrenz
in akuter und latenter Form steht. Die Möglichkeit monopolistischer

ı7) Halm, Monopolistische Bestrebungen der Gegenwart im Ergänzungsband
 zum Handwörterbuch der Staatswissenschaften..

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