fullscreen: Gesellschaftslehre

Die Lebensordnung der Gruppe. 
391 
störung der Symptome gerichtet. Die Unduldsamkeit gegen 
Abweichungen vom Bekenntnisschags der Gruppe ist nur ein besonderer 
Fall dieses Verhaltens. Wenn wir heut anders denken, so sprechen dabei 
besonders zwei Tatsachen mit: erstens ist die Freiheit des Bekenntnisses 
im Zusammenhang bestimmter Machtverschiebungen als ein eigenes Gut 
erstrebt und errungen worden; und zweitens haben wir uns vermöge einer 
gewissen Rationalisierung von der Zwecklosigkeit der Symptombekämp- 
fung überzeugt. 
4. Das Ziel der Lebensordnung ist in inhaltlicher Hinsicht das Ge- 
deihen der Gruppe. Da sie aus dem Willen der Gruppe hervorgeht, 
kann sie naturgemäß kein "anderes Ziel haben. ($ 31,2.) Insbesondere 
handelt es sich für sie nur um das Gedeihen der Gruppe, nicht dasjenige 
der Individuen als solcher. ‘Denken wir insbesondere an diejenige 
Gruppe, die Träger der Moral ist (d. h. deren Lebensordnung mit der in 
ihr herrschenden Moral zusammen fällt), so gilt hier der Sat: jede Grup- 
penmoral zeigt eine gewisse Härte und Gleichgültigkeit gegen das per- 
sönliche Wohl der einzelnen Mitglieder im Gegensag zu den individuellen 
Moralen. ($ 34.) 
Wenn hier von dem „Gedeihen‘“ der Gruppe gesprochen wird, 8o 
darf dieses Wort nicht zu eng gefaßt werden. Insbesondere handelt es 
sich dabei nicht ausschließlich um materielle Güter, wie wir das bereits 
früher festgestellt haben, als wir vom Lebensdrang der Gruppe sprachen 
($ 31,2.). In formaler Hinsicht fordert die Lebensordnung der Gruppe, 
daß die einmal bestehende Ordnung unverändert erhalten 
bleibt. Man wolle in diesem Sage keine Selbstverständlichkeit erblicken. 
Zunächst ist damit gemeint: es eignet dem Menschen überhaupt ein Sinn 
für feste Formen — eine derjenigen Grundeigenschaften, die ihn von der 
Tierwelt trennen. ($ 23,,.) Der bekannte Sag, daß die Sitte bei keinem 
Stamm fehlt, auch bei dem niedrigsten nicht, besagt dasselbe. Weiter 
meint unser Say, daß sich die Gebote der Gruppe von ihrem ursprüng- 
lichen sachlichen Sinn relativ loslösen. Sie wirken als feste Formen durch 
die Schwerkraft der Form an sich, nicht durch ihre Zweck- 
mäßigkeit in jedem einzelnen Fall; denn sie werden befolgt auch da, wo 
ihre Anwendung nicht als zweckmäßig erscheint oder der Neigung der in 
Betracht kommenden Personen widerstrebt. Diese Eigenart ist enthalten 
in dem normativen Charakter der Forderungen der Lebensordnung: im- 
pulsive Regungen sind nur wirksam, wenn der einzelne Fall zu ihrer Be- 
folgung einladet — triebhaft oder kraft Zweckmäßigkeitserwägungen; 
normative Forderungen sind von dieser Abhängigkeit vom Triebleben 
im Einzelfall befreit. Die sozialen Schutgeseße z. B. entstehen zwar 
erst durch einen subjektiven Kollektivwillen, der auf Vermeidung be-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.