Metadata : Die Wirtschaft der deutschen Gaswerke

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schaftlicher  Unternehmungen  die  Festlegung  möglichst  kurzfristiger
Übernahme-  bzw.  Rückkaufgelegenheiten  durch  die  öffentlichen  Körperschaften. ­
  Insbesondere  ist  bei  Abschluß  von  derartigen  Verträgen  auch
darauf  zu  sehen,  daß  den  Gemeinden  in  ihrer  Gesamtheit  nicht  die
Möglichkeit  genommen  wird,  nach  Ablauf  der  Vertragsdauer  eine
rationelle  Energieversorgung  in  eigener  Verwaltung  durchzuführen, ­
  wie  dies  etwa  durch  spätere  Aufnahme  von  privaten  oder  öffentlichen ­
  Teilhabern  mit  anderer  Vertragsdauer  oder  durch  Umklammerung ­
  des  derzeitigen  Versorgungsgebietes  durch  private  Unternehmungen
erfolgen  kann,  was  neuerdings  in  verschiedenen  Fällen  durch  Übertragung ­
  der  Gasversorgung  in  künftigen  Vorortsgemeinden  großer  Städte
an  private  Unternehmer  angebahnt  wurde.
Muß  vom  Standpunkt  der  allgemeinen  Gasversorgung  die  öffentliche ­
  Verwaltung  der  Gaswerke  durch  einzelne  Gemeinden  bzw.  durch
Zusammenschluß  mehrerer  Gemeinden  zu  einem  diesbezüglichen  Zweckverbande,
  abgesehen  von  besonders  gearteten  Fällen,  als  das  allein
zweckentsprechende  Verfahren  für  eine  künftige,  ungehinderte  Energieversorgung ­
  der  Allgemeinheit  und  zur  Ermöglichung  einer  gemäßigten
Wirtschaftspolitik  bei  normalen  Kapitalrenten  angesehen  werden,  so
dürfen  hier  nicht  die  Einwände  unerwähnt  bleiben,  welche  sich  heute
vielfach  gegen  die  öffentliche  Verwaltung  von  Gas-  und  sonstigen  Betriebswerken ­
  der  Gemeinden  richten.  Diese  Einwände  lassen  sich  wesentlich ­
  auf  die  weitverbreitete  und  viel  vertretene  Ansicht  verdichten,
daß  die  Gaswerke  (um  von  diesen  hier  in  'erster  Linie  zu  sprechen)
bei  öffentlicher  Verwaltung  nicht  den  „Gewinn  herauszuwirtschaften“
vermöchten,  den  private  Unternehmer  erzielen  würden.  Muß  schon
einer  derartigen  Behauptung  in  dieser  Allgemeinheit  auf  Grund  der
tatsächlichen  wirtschaftlichen  Ergebnisse  von  Gaswerken  wie  auch  von
Elektrizitätswerken  (siehe  diesbezüglich  auch  die  vergleichende  Zusammenstellung ­
  der  Renten  der  privaten  und  gemeindlichen  Elektrizitätswerke ­
  nach  der  „Statistik  der  Vereinigung  der  Elektrizitätswerke“
in  der  bereits  erwähnten  Schrift  des  Verfassers  über  „Die  finanzwirtschaftliche ­
  Stellung  der  kommunalen  Gaswerksunternehmen“)  entgegengetreten ­
  werden,  so  ist  dem  auch  entgegenzuhalten,  daß  sich  dies  auch
im  einzelnen  Falle  kaum  beweisen  läßt.  Selbst  wenn  in  einzelnen  Fällen
dieser  Nachweis  beim  Übergang  von  Gaswerken  aus  dem  privaten  in
den  öffentlichen  Besitz  versucht  wurde,  kann  ein  solcher  kaum  als
zwingend  erachtet  werden,  denn  durchweg  ist  in  solchen  Fällen  die
Wirtschaftsgrundlage  infolge  vorgenommener  großer  Erweiterung  der
Werksanlagen,  sozialer  und  wirtschaftlicher  Besserstellungen  der  Ar ­
            
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