Full text: Manteltarifvertrag abgeschlossen zwischen dem Arbeitgeberverband der papierverarbeitenden Industrie von Düren und Umgebung e. V. einerseits und den Verbänden 1. Graphischer Zentralverband, 2. Verband der Buchbinder und Papierverarbeiter, Ortsgruppe Düren andererseits

$ 53. VUeberstunden, 
Die Zahlung des Ueberstundenzuschlages erfolgt auf den Gesamt- 
Iohn. Die prozentualen Zuschläge sind im Arbeitszeitabkommen fest- 
yelegt. Sonn- und Feiertagsarbeit wird mit 50 Prozent Zuschlag auf 
den Gesamtlohre bezahlt. 
S 6. Prämien, 
Erzeugungs- und Arbeitsprämien: sind statthaft. Ueber Neuein- 
führung von Prämien oder die Acnderung bestehender Prämiensätze 
antscheiden Betriebsleitung und die gesetzliche Vertretung der Arbei- 
terschaft im gegenseitigen Benehmen. 
8'7. Akkordarbeit. 
=. 
Akkordarbeit ist zulässig. 
Die Akkordsätze müssen so bemessen sein, daß ein volleistungs- 
fähiger Akkordarbeiter in der regelmäßigen ‘Arbeitszeit mindestens 
15 Prozent über das Verdienst eines volleistungsfähigen Lohnarhbeiters 
erreichen kann, 
Akkordhedingungen und Akkordsätze werden den Arheitern 
schriftlich oder gedruckt ausgehändigt, oder im Betriebe an sichtharer 
Stelle ausgehängt. Ueber die Neueinführung von Akkordarbeit oder 
die Aenderung bestehender Akkordsätze entscheiden Betriebsleitung 
und die gesetzliche Vertretung der Arbeiterschaft im gegenseitigen 
Benehmen, 
8 8. Verfahren bei Streitigkeiten, 
Die Regelung von Streitigkeiten aus diesem Vertrage zwischen 
Arbeitgebern und Arbeitnehmern ist im Wege der Verhandlung, er- 
forderlichenfalls unter Hinzuziehung der gesetzlichen Vertretung der 
Arbeiterschaft anzustreben. . 
Kommt eine Einigung nicht zustande, so ist zunächst von Ver- 
band zu Verband zu verhandeln und, falls auch diese Verhandlungen 
ergebnislos verlaufen, dann der Schiedsausschuß anzurufen, 
In allen Streitfällen- grundsätzlicher Art, insbesondere. wenn €$ 
ich um allgemeine Lohnforderungen oder um die Auslegung «dieses 
Vertrages handelt, ist sofort von Verband zu Verband zu verhandeln. 
Kommt eine Einigung nicht zustande. zo ist der Schiedsausschuß 
anzurufen, 
8 9. Schiedsausschüsse. 
Es wird ein Schiedsausschuß von 4 Personen und ebenso vielen 
Ersatzleuten gebildet. Der Arbeitgeberverband entsendet in diesen 
2 Vertreter und 2 Ersatzleute, die am Vertragsbeschluß beteiligten 
Gewerkschaften auf Grund der Zahl ihrer in den Betrieben beschäftigten 
Mitglieder ebenfalls 2 Vertreter und 2 Ersatzleute. 
Der Schiedsausschuß wählt nach dem Grundsatz der Parität 
2» Vorsitzende, die für jede Sitzung wechseln. Der Schiedsausschuß 
oibt sich eine Geschäftsordnung selbst.
	        
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