Lolitische u. soziale Wandlungen; Schicksale des ostfränkischen Reiches. 107
Land fällt jetzt nicht nur beim Tode des Beliehenen, sondern
auch beim Tode des Leiheherrn zurück, wie sonst auf dem Ge—
hiete der Vassallität der Tod des Seniors zur Auflösung des
Dienstverhältnisses geführt hatte.
Das Benefizium ging somit aus den Kämpfen der ersten
Hälfte des 8. Jahrhunderts hervor als eine zunächst von dem
Herrscherhause entwickelte und ihm zur Verfügung stehende Be—
leihungsform, die, jederzeit widerruflich, den Beliehenen veran—
lassen mußte, jede dem Herrscher mißfällige Handlung zu meiden,
und die den Rückfall des Benefiziums beim Tode sowohl des
Beliehenen wie des Verleihers bedingte.
In dieser Form wie in den früheren Entwicklungsstufen
wurde nun das Benefizium von den Karlingen des 8. Jahr—⸗
hunderts vornehmlich dazu verwendet, die kriegerische Hilfe der
Broßen gegen innere Feinde wie gegen Bedrohung von außen
her, namentlich auch von seiten der Sarazenen, zu gewinnen.
Grafen und sonst hervorragende Beamte oder Heerführer erhielten
weite Strecken kirchlichen oder auch königlichen Landes; sie
organisierten diese grundherrschaftlich, sie sammelten ein reisiges
Gefolge um sich, sie beriefen freie Hintersassen in ihren Schutz
und Heeresdienst und wurden so wesentliche Stützen der neuen
Herrschaft. Indem dieser Vorgang sich immer häufiger zu
Gunsten einer Reorganisation der kriegerischen Kräfte abspielte,
lag es aber nahe, auf die kriegerische Stellung der Benefiziierten
zum Herrscher dieselben Lebensgrundsätze anzuwenden, welche
diese ihrerseits gegenüber ihrem Gefolge durchgeführt hatten:
sie zu Vassen des Königs zu machen. Es geschah. Vassentum
und Benefiziat verbanden sich allmählich zu einer neuen Form
—
dem sie ein Benefizium erhielten, schworen sie dem Könige die
hesondere Treue der Gefolgschaft; und diese Treue wiederum
erschien gewährleistet durch die Widerruflichkeit des Benefiziums.
Und diese Verbindung von Benefizium und Vassentum, für
welche der Name Vassallität gewöhnlich geworden ist, wurde so
beliebt, daß sie sich auch nach unten weiter zu verbreiten be—