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An solche Größe reicht nun freilich der andere Mann, dessen Ge—
dächtnis wir in diesen Tagen feiern, bei weitem nicht. Doch ist auch
er frei und echt.
Johann Gottfried Frey wurde zu Königsberg in Preußen am
28. März 1762 geboren. Dort hat er sein Leben geführt; dort hat er
es auch beschlossen. Er erhielt seine erste wissenschaftliche Bildung in
seiner Vaterstadt in der Domschule und besuchte sodann die dortige
Universität, wo er sich der Rechtswissenschaft widmete. Im Jahre 1782
bestand er seine erste Prüfung, wurde 1785 Referendar, 1786 Assistent
am Königsberger Stadtgericht, dessen Mitglieder vom Magistrat gewählt
wurden; noch war ja Stadtverwaltung und Justiz verbunden; 1790
wurde er Stadtgerichtsassessor, 1797 Stadtjustizrat. In dieser Tätigkeit
zeichnete er sich durch gründliche Arbeiten aus. Infolgedessen wurde er
1801 als Kriminal-, Stadt- und Medizinalrat, sowie Polizeiinspektor in
die Leitung der Stadtverwaltung berufen. Kurz vor dem Zusammenbruch
Preußens auf dem Schlachtfeld bei Jena wurde er (am 6. Oktober 1806)
zum Geheimen Kriegsrat, Polizeidirektor und Adjunkt des Stadtpräsi—
denten mit der Aussicht auf Nachfolge ernannt. So hatte er, als er im
Jahre 1808 den Beruf erhielt, dem deutschen Bürgertum sein Grundgesetz
auszuarbeiten, eine lange und reiche Erfahrung in den Angelegenheiten
der Stadt.
Frey wird uns als „ein vorzüglich kluger Kopf und gewandter
Dienstmann“ geschildert. Vielseitig gebildet, trieb er eingehende philo—
sophisch-theologische, physikalische und chemische Studien und machte sich
mit den englischen und französischen Verfassungsverhältnissen vertraut. Von
den Ideen der französischen Revolution zeigte er sich vielfach erfüllt und
man könnte wohl sagen, daß sich seine Denkschrift über die neue Städte—
oerfassung stellenweis fast wie eine französische Broschüre aus dem
Jahre 1789 liest.
Es war erklärlich, daß seine vielseitige Bildung ihm bald die Freund—
schaft des großen Königsbergers Kant verschaffte. Ein Mann von seinem
ernstlichen Denken mit vielem Geiste und Verstand konnte Kant nur ein
sehr angenehmer Tischgenosse sein.
Zu den Schriften des verdienten Königsberger Kriegsrats Scheffner
„Über Manches im Dienst“ hatte Frey Beiträge geliefert, wie es ihm
überhaupt ein angenehmes Geschäft war, seine Gedanken über vor—
kommende Gegenstände ausführlich niederzuschreiben. Einiges aus diesen
Beiträgen mag hier als ein Zeichen für seine Denkart Platz finden:
Gegen die Behauptung, daß die Gehalte Prämien für Fleißanwendung sind
und nach der beim Amt stattfindenden Arbeit bestimmt werden müssen, läßt sich
folgendes sagen:
Zu den Staatsämtern ist jeder Bürger verpflichtet. Jeder muß ohne Ver⸗
gütung die nötigen Dienste leisten, wenn an ihn die Reihe kommt; aber es gibt
Ämter, zu denen nicht jeder geschickt ist, und hier hört das Reihumgehen auf. Es