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Die ukrainische nationale Bewegung in der neueren Zeit.
18. Jahrhundert.
Nach der Niederwerfung ukrainischer Kosakenaufstände trach-
tete Rußland mit. allen Mitteln, die ukrainische Bewegung ein
für allemal unschädlich zu machen und das nationale Leben der
Ukrainer vollständig zu vernichten. Bereits im Jahre 1720 er-
scheint die Kaiserliche Verordnung des Zaren Peter I., durch
welche die ukrainische Schriftsprache ohne weiteres verboten
wurde. In der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts erfolgte dann
die Aufhebung der Hetmanswürde, die Auflössung der Kosaken-
organisation und die Aufhebung der verbürgten Sonderrechte
der Ukrainer, bis das Gebiet in russische Gouvernements geteilt
und unter die einheitliche russische Staatsverwaltung gestellt
wurde.
Allein alle noch so strengen Maßregeln der russischen Re-
gierung vermochte nicht, das ukrainische Volk zu brechen. Die
Entsendung des Grafen Kaprnist (1791) an die westlichen Höfe
wurde schon erwähnt.
An der bekannten Dekrabistenbewegung vom Jahre 1825
waren auch Vertreter der Ukrainer beteiligt. Der Führer des Pol-
tawa-Adels LCukasschewycz gründete sogar eine „Vereinigung zur
Befreiung der Ukraine“, die sich die Wiederherstellung der
ukrainischen Unabhängigkeit zum Ziele setzte.
Die kosakischen *) Überlieferungen lebten ununterbrochen in
den breiten Schichten des ukrainischen Volkes fort. Bezeichnend
ist, daß im Jahre 1831 die ukrainische Bauernschaft die Forderung
stellte, man möge neuerlich kosakische Korps bilden, in derselben
Art, die seinerzeit vor der Aufhebung der ukrainischen Kosaken-
organisationen bestanden hatten. Im ersten Augenblick wurde
dieser Forderung stattgegeben; als aber die russische Regierung
wahrnahm, daß die neugeschaffene Organisation von dem Ge-
danken der politischen Selbständigkeit erfaßt wurde, schickte es
die ukrainischen Kosaken nach dem Kaukasus, wo sie volle
18 Jahre behalten wurden. Dieselbe Kosakenbewegung wieder-
*) Die jetzigen „Kosakenhorden“ haben mit dem alten „kosakisschen
Volksheer“ der Ukrainer nichts als den UN amen gemeirsam.